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Auswechselungspunkte.

Art. 55. Zwischen je zrvei benachbarten Postgebieten wird sttr die Anslieserung der Sendungen eine dem Bedürsniß entsprechende Anzahl von Answechselungspnnkten sestgesetzt.

Art. 56. Für die Tarirung der Fahrpost-Sendungen werden Grenz- pnnkte verabredet, bis zu welchen und von welchen ab gegenseitig die Berechnung und der Bezng des Porto ersolgt

Art. 57. Werden die Transportlinien einer Postverwaltung dnrch zwischenliegendes Gebiet einer anderen Postverwaltung nnterbrochen, so findet eine Znsammenrechnung der einzeln zu ermittelnden Distanzen eines jeden Gebietes statt.

Porto für Transit-Sendungen. Art. 58. Znr Berechnung des Porto für Transit-Sendungen ist bei mehreren Transitlinien die Meilenzahl aus Dnrchschnittsentsernungen znrückznsühren.

Art. 59. Für jede Fahrpostsendung wird ein Gewichtporto berech- net, ein Werthporto jedoch nur dann erhoben, wenn aus der Sendung ein Werth deelarirt ist.

Fahrpost- Tarif. Art. 60. Als Minimnm des Gewichtporto wird für jede Taerirungs- strecke bis

10 Meilen 3 Krenzer oder 1 Sgr. über 10 bis 20 ^, 6 ,, ,,2 ,,

und über 20 ,, 9 ,, ,,3 ,, angenommen.

Für alle Sendungen, für welche sich dnrch Anwendung des Tariss nach dem Gewichte ein höheres Porto ergibt, soll erhoben werden:

sar jedes Psnnd aus je 5 Meilen 1^ Krenzer Eonv.-Münze oder 2 Silberps. oder der entsprechende Betrag in der Landesmünze. Ueberschießende Lothe über die Pfnnde werden gleich einem Psnnde gerechnet. Für Werthsendungen soll erhoben werden: bis znr Entsernung von 50 Meilen für jede 100 Gnlden 2 Krenzer und für jede 100 Thlr. 1 Sgr., über 50 Meilen

für jede 100 Gnlden 4 Krenzer und für jede l 00 Thlr. 2 Sgr. mit der Maaßgabe, daß für geringere Snmmen als 100 der Betrag für das volle Hnndert erhoben werden soll.

Ueber die der Anstarirung und Abrechnung bei der Fahrpost zu Grnnde

zu legende Währung verständigen fich die Nachbarstaaten.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 540. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/984&oldid=- (Version vom 31.7.2018)