Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/93

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vnsern Räthen bey nächster zu Schleüßingen genommenen Erbhuldigung begriffen der Städte revers bey euch behalten, gnädigst begehrende, ihr wollet denselben die Städte vnd Vogteyen der ganzen Grafschafft wie anno 1555. mutatis mutandis auch geschehen, würcklich vollziehen laßen vnd die orginalia bey andern vertrauten dergleichen Händeln verwahrlichen behalten. Wir laßen vns auch vnserer Räthe Verordnung in deme gnädgist gefallen, daß ihr den Titul in Ausschreibung der Briefe, wie er zu Schleüsungen bedacht gebrauchen vnd mit eüren Petschaften auch die alte Kanzley vnd Raths Ordnung bis uf unsern weitern Befehlich gebrauchen möget, und nachdem die Nothdurft erfordert, das Consistorium zu bestellen, vnd vf eine Christl. Visitation vordacht zu seyn, so wollet ihr vns dießfalls eüer Bedencken auch vermelden.

Wir wollen auch vnsern zu den Jahre Rechnungen verordneten Räthen Befehl thun, daß sie die Inventaria über das Zeüchhauß zu Maßfeld und Harnisch Kammer zu Schleüsingen auch in Aemtern neben eüch erneüern laßen sollen.

So wollen Wir auch beider Fürstl. Witben Ehestiftung vnd Wittums verschreibungen Copien forderlichen gewärtig seyn, daran vollbringet ihr vnsere gnädigste Meinung, und Wir sind euch mit Gnaden gewogen. Datum Dreßden den 8 Februar. 1584.

Augustus Churfürst.     
Unsern lieben getreüen verordneten
Stadthaltern vnd Räthen der
Fürstlichen Grafschafft Henneberg.


X.
Vorleufige Abrede zwischen dem Kur- und Fürstlichen Hause Sachsen und dem Stifte Würzburg,