Seite:Dorffs Ordnung der unterthonen zue Lehrberg.pdf/15

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wälden bey 3. pfundt den allein in den Leütten[1] hinter dem Dorff, zwischen den Rotten vnd Brucken Otten Prunen hinauff, bis an den Leuthweg.


26.

Welcher Besenreiser oder Deck Reiser hauen will, der soll Rest oder Ast schneiden vnnd den Stemmer[2] stehen lassen bey 3. pfundt.


27.

Ehe wann die Vierer einem Pauholz oder Zaunholz geben, sollen sie zuuor besichtigen, ob er das nottürfftig seie,[3] daß Bauholz sollen sie ihme anzeigen zu hauen, Vnd dorumb soll Niemandt Zimmer oder Zeünholz,


  1. D. i. die Gegend am Fuß des Berges.
  2. D. i. Stamm.
  3. Ungeachtetet dieser Vorschrift hat sich der Fall in neuern Zeiten zu Lehrberg oft ereignet, daß wohlhabende Leute ein noch auf ein halbes Jahrhundert fortdauerndes Haus niedergerissen und dasselbe neu aufgebauet haben. Die unentgeldliche Abgabe des sämtlichen Bauholzes aus den ansehnlichen Gemeindwaldungen, das eben daher hier gewöhnliche Bauen mit Holz und Riegelfeldern vom ebenen Boden an, das leicht und gut zu verkaufende Abholz und Späne des neuen Gebäudes und das gleichfalls noch sehr gut zu verkaufende Holz des alten Gebäudes geben einem Baulustigen große Erleichterung und Anlockung, welchem schädlichen Unwesen hier billig entgegen gearbeitet wird.