Seite:Einige Bruchstücke, als Beyträge zur ältern Geschichte des Fränkischen Adelichen Geschlechts der Freyherren von Seckendorf.pdf/14

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Unter der Regierung der Marggrafen Friedrich, Casimir und Georg zu Brandenburg machte sich Hannß von Seckendorf aus der Linie Aberdar, Ritter zu Sugenheim um das Fürstenthum Anspach und um die damahls noch neue Lutherische Lehre gleich sehr verdient.

Er wurde im Jahr 1497 am Palmsonntage von Marggraf Friedrich zum Amtmann in Schwabach ernannt; wurde in der Folge um das Jahr 1500 in gleicher Würde nach Kadolzburg versetzt, erhielt in dem nämlichen Jahr von ebengenannten Marggrafen das Halsgericht zu Sugenheim im Namen Kaiser Maximilians, als Aftermannlehen; ward 1508 von selbigem zum Hauptmann und Hofmeister des Niederlandes (Unterlandes) ernannt, welche Stelle ihm im Jahr 1515 von den beyden Marggrafen Casimir und Georg, bestättigt wurde, und erhielt endlich im Jahr 1522 Mittwochs nach Cantate von den drey Marggräflichen Gebrüdern Albrecht, Casimir und Georg, nebst Karln von Heßberg die Stadthaltersstelle zu Onolzbach, nach einem unter obigem dato zu Prag geschloßenen Vertrag.

Seiner Originalität wegen verdient nachstehendes Schreiben, welches Marggraf