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Hesperus.
Ein
Nationalblatt für gebildete Leser.
1817.   Nro. 31.   Juny.

Geschichte.
Abschrift des Zeugen-Verhörs in Betreff der grausamen That, welcher Elisabeth v. Báthori, Gemahlinn des Grafen Franz Nádasdy beschuldiget wird. 1611.

[1]

(Man vergleiche Hesperus N. 59 1812, wo ihre schauerliche Geschichte erzählt worden.)

      Wir, Kapitel der Metropolitan-Kirche zu Grán urkunden hiemit: es habe Uns Tit. Herr Karl David von Thurzó - Sz. Péter zweyerley Schriften, auf einfachem Papier geschrieben und herausgegeben, mit den eigenen beigedruckten Insiegeln der Unterschriebenen bekräftiget, zwar weder radirt noch gestrichen oder irgend einem Theile nach verdächtig; allein in manchen durch das Alter abgenutzten Stellen unlesbar, übrigens ohne allem Verdacht und Mangel, vorgezeigt und eingereicht, mit geziemender Bitte, solche zuförderst unserm Protokoll einzuverleiben, dann aber in durch Uns genommener, mit unserm gewöhnlichen Kapitular-Insiegel versehener Abschrift ihm solche hinauszugeben; deren, und zwar ersteren Schrift Inhalt folgender ist:

Geständnisse der unten der Reihe nach anzuführenden Personen gegen Elisabeth v. Báthori, verehlichte Nádasdy.

      In der im Jahre 1611 am 2. Jänn. im Marktflecken Bittse abgehaltenen Versammlung hat

Erstens. Johannes Ujvári, sonst Ficzkó genannt, auf befragte Punkte Folgendes eingestanden:

      1tens. Wie lange Zeit hat er sich bei jener Frau aufgehalten, und wie gelangte er in ihren Hof?

      Antw. Sechzehn Jahre, wo nicht länger, wohnte er bei der Frau, die ihn von der Frau des Schulmannes Martin Cseytei mit Gewalt wegnehmen ließ.

      2tens. Seit jener Zeit, wie viel Mädchen und Weiber ließ sie umbringen?

      Antw. Weiber weiß er nicht; aber Mädchen weiß er, während er bei ihr war, 37. Außerdem ließ sie, als der Herr Palatin nach Preßburg reiste, fünfe in eine Grube und zwei im kleinen Garten unter die Traufe eingraben. Ein Mädchen, welches sie dort fanden, und ihr vorstellten, und zwei andere trugen sie zu Lezetecze in die Kirche, wo sie dieselben beerdigten; vom Schlosse brachte man dieselben herab, denn dort hatte man sie umgebracht, Frau Dorkó mordete sie.


  1. Diese für Psychologen, Rechtsgelehrte, Kriminalisten und Publizisten gleich merkwürdige Aktenstücke, sind ursprünglich in ungarischer und lateinischer Sprache verfaßt. Wenn in manchen Stellen natürlicher Zusammenhang und logische Ordnung vermißt wird; so möge der Leser solches nicht dem Uibersetzer, der mit möglichster Treue zu Werke gieng, zur Last legen, sondern der Gemüthsstimmung der Fatenten, und dem Kurial-Styl des damaligen Zeitalters.
    ***r.