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Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/148

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die Entscheidung ihrer Händel anderen übertragen. Du aber widme dich nur dem Dienste Gottes, und du wirst auf diese Weise nicht weniger zum Heile und Besten des Volkes leisten. 70 Befolge also meinen Rat hinsichtlich der Verwaltung, lass das Heer sorgfältig schätzen und teile es in Abteilungen von je zehntausend, dann weiter in solche von je tausend, fünfhundert, hundert, fünfzig, dreissig, zwanzig und zehn Mann. 71 Über die einzelnen Abteilungen aber setze Vorgesetzte, die aus ihnen ausgewählt sind und nach der Zahl ihrer Untergebenen genannt werden. 72 Diejenigen, die beim Volke als tugendhafte und gerechte Männer gelten, sollen in Streitsachen Recht sprechen und wichtigere Sachen zur Entscheidung derjenigen bringen, die an Würde höher stehen. Wird aber auch diesen die Urteilsfällung zu schwer, so sollen sie die Sache an dich verweisen. So wird dem Volke sein Recht, und du kannst in eifrigem Dienste Gottes Wohlwollen noch mehr auf dasselbe herabrufen.“

(2.) 73 Moyses liess sich diesen Rat Raguels gern gefallen und ordnete alsbald alles so an. Doch nahm er die Erfindung der Einrichtung keineswegs für sich in Anspruch, vielmehr gab er dem Volke den Urheber derselben kund. 74 Auch in seinen Büchern gedenkt er ausdrücklich des Raguel als des Erfinders der vorgenannten Einrichtung; denn er hielt es für wohlgethan, die grossen Verdienste anderer gebührend ins Licht zu setzen, deren Anerkennung und Hervorhebung zudem rühmlich sei. Hieraus kann man schliessen, wie gross die Uneigennützigkeit des Moyses war, wovon ich auch an anderen Stellen dieser Schrift gelegentlich berichten werde.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/148&oldid=- (Version vom 4.8.2020)