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Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/245

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ein Weib Manneskleider oder ein Mann Weiberkleider trage.

(44.) 302 Das ist die Verfassung, die Moyses hinterliess. Die Gesetze dagegen hat er vierzig Jahre früher gegeben; von ihnen will ich in einem anderen Werke sprechen. An den folgenden Tagen (er redete unermüdlich) übergab er dem Volke die glückbringenden Gebetsformeln und die Verwünschungen gegen diejenigen, welche den Gesetzen zuwiderhandeln würden. 303 Hierauf las er ihnen ein Lied in sechsfüssigen Versen vor, das er in einem heiligen Buche aufgezeichnet hinterlassen hat. Dasselbe enthält eine Weissagung der Zukunft, nach welcher alles eingetroffen ist und noch eintrifft. 304 Diese heiligen Bücher übergab er den Priestern, desgleichen auch die Lade, in welcher er die auf zwei Tafeln geschriebenen zehn Gebote niederlegte, und die heilige Hütte. Das Volk ermahnte er, nach der Eroberung und Besitzergreifung Chananaeas das ihm von den Amalekitern zugefügte Unrecht nicht zu vergessen, sondern gegen sie zu Felde zu ziehen und das Leid, das sie ihnen in der Wüste angethan, zu rächen. 305 Sobald sie das Land Chananaea in Besitz genommen und die ganze Einwohnerschaft, wie es sich gebühre, vernichtet hätten, sollten sie einen Altar errichten gegen Sonnenaufgang, nicht weit von der Stadt der Sikimiter zwischen zwei Bergen, von denen der zur Rechten Garizin, der zur Linken Gibal heisse. Das Volk solle sich zu je sechs Stämmen auf den beiden Bergen samt den Priestern und Leviten aufstellen. 306 Dann sollten zunächst die, die auf dem Berge Garizin stünden, denjenigen Glück und Segen wünschen, die Gott eifrig dienten, die Gesetze beobachteten und den Vorschriften des Moyses nicht zuwiderhandelten. Die Sechs anderen Stämme sollten ihnen beipflichten und ebenso, wenn sie die Segenswünsche aussprächen, die ersteren ihnen zustimmen. 307 Darauf sollten sie die Gesetzesübertreter verwünschen, und was die einen aussprächen, sollten die anderen jedesmal billigen. Diese Segenswünsche und Fluchworte schrieb Moyses auf, damit

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/245&oldid=- (Version vom 4.8.2020)