Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung | |
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Strenge und reinliche Scheidung lutherischen und reformirten, einschließlich unirten Kirchenwesens – das ist allenthalben die Forderung des wiedererwachten confessionellen Bewußtseins und ist auch in Bayern seit einiger Zeit die Losung eines wider die überkommenen Zustände und die hergebrachte Praxis gerichteten Kampfes geworden.
Es ist die Losung nicht allein Löhe’s und seiner Kampfgenossen – es ist auch die Losung der um die Zeitschrift für Protestantismus und Kirche geschaarten lutherischen Bekenner. Beide wollen äußerliche Trennung beider Kirchenwesen, weil der dogmatische Gegensatz, der beide trennt, noch nicht innerlich überwunden ist.
Daß lutherische und reformirte Lehre einander noch ungeeinigt entgegenstehen, ist eine Thatsache, welche auch reformirterseits nicht verhehlt wird. Die Abendmahlsdifferenz – nur eine von den Differenzen beider Kirchen – ist von Ebrard zum Gegenstande eines großen dogmatisch-geschichtlichen Werkes [1] und von K. Göbel neuerdings zum Gegenstande einer Predigt gemacht worden[2]. Beide Wortführer der reformirten Kirche erkennen die vorhandene Differenz an, suchen sie aber auszugleichen,
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ 1845 MDZ München; 1846 MDZ München
- ↑ MDZ München
Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/7&oldid=- (Version vom 10.11.2016)