Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/32
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„Zuviel des Hohns, zu viel der Schmach wird täglich Euch geboten: Diese Worte stehen mit dem, was der Angeklagte zu seiner Vertheidigung angeführt hat, in geradem Widerspruch. Nicht zu einem moralischen Kampfe, sondern unter die rothe Fahne zu den Waffen, zum Kriege, zur Revolution, zum Umsturz der Throne, zur Vertreibung der Fürsten und zum Ruf: „die Republik" fordert er das Volk auf, um, als das souveräne seine Zukunft selbst zu bilden. Demnach wird Ferdinand Freiligrath angeklagt: „im August d. J. durch das Vortragen des von ihm verfaßten Gedichtes „Die Todten an die Lebenden“ in einer öffentlichen Versammlung zu Düsseldorf, so wie auch durch den Druck desselben die Bürger direct aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherrliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Staatsverfassung umzustürzen. Verbrechen gegen Art. 102 und 87 des Straf-Gesetzbuchs. |
Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848. Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/32&oldid=765136 (Version vom 15.7.2009)