Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/35
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
Der Präsident wendet sich zu Freiligrath, indem er ihn um Namen, Stand und Wohnort fragt. Freiligrath: Ich heiße Freiligrath, bin 38 Jahre alt, zu Detmold geboren und wohnte zuletzt in Düsseldorf. Der Präsident ermahnt die Geschworenen, daß sie nach Pflicht und Gewissen zu prüfen und zu urtheilen hätten. (Zu Freiligrath gewendet): Die Anklage, welche gegen Sie erhoben ist, lautet dahin, daß Sie in einer hiesigen Volks-Versammlung ein Gedicht: „die Todten an die Lebenden“ vorgetragen haben, worin Sie zum Umsturz der Verfassung und zum Bürgerkriege auffordern. von Ammon I. erhebt sich, indem er sagt, daß der Thatbestand des vorliegenden Gedichtes in dem Vorlesen desselben liege, und der Angeklagte läugne nicht, dasselbe verfaßt zu haben. Vernähmen wir den Dichter selbst, so habe er gesagt, daß er es in der Absicht geschrieben habe, moralisch, friedlich einzuwirken; aber aus allem geht hervor, daß er den Umsturz der bestehenden Ordnung und zum Bürgerkriege habe herbeiführen wollen. – Er trägt hierauf an, die Zeugen zn vernehmen. Die Zeugen erscheinen und der Präsident richtet an sie die Mahnung, nach Pflicht und Gewissen ihr Zeugniß abzugeben. |
Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848. Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/35&oldid=765139 (Version vom 15.7.2009)