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an die Hand gibt, auch nach einem göttlichen Wink und einer göttlichen Ordnung um. Man kann im voraus gewiß sein, daß Gott seine Gemeinde nicht ohne eine bestimmte Weisung werde gelassen haben.

 Man kann nicht leugnen, daß die erste Verfassung, welche die Kirche unter den Aposteln hatte, eine Art göttlicher Hierarchie war. Christus setzte seine Apostel, diese ihre Legaten und Bevollmächtigten, diese die Wächter und Hirten ein, in der Muttergemeinde zu Jerusalem haben wir einen Mittelpunkt der einzelnen Gemeinden, in dem Apostel-Kollegium eine entscheidende Autorität für die Gesamtheit, Gal. 2. Diese erste Bildung erlischt mit dem Hingang der Apostel. In der nachapostolischen Kirche sind die Verhältnisse teilweise die gleichen geblieben, aber nicht durchaus: für Jerusalem traten andere Mittelpunkte ein und an Stelle der gottgesetzten überwaltenden Autorität der Apostel tritt ein Produkt der freien geschichtlichen Entwicklung, die Autorität der Bischöfe, d. h. der persönlichen Spitzen der Presbyter-Kollegien. Siehe Anhang zu den schmalkaldischen Artikeln. Diese Bildung eines die Kirche regierenden Episkopats hat sich noch unter den Augen des letzten Apostels vollzogen. Die Engel der Gemeinden in der Offenbarung, c. 1, 20; c. 2, u. 3, sind nichts anderes als die sonst Bischöfe genannten Vorsteher derselben. Die Episkopalverfassung ist somit göttlich anerkannt und sanktioniert und ist die eigentliche Verfassung der Kirche geworden. Sie hat sich in der Verfolgungszeit und später auf das Beste bewährt.

 Im weiteren Verlauf der Entwicklung trat indes eine Mißbildung ein, die Episkopalverfassung entwickelte sich zu derjenigen Gestalt, welche man tadelnd Hierarchie nennt. Diese entstand dadurch, daß aus den Haushaltern Regenten wurden, aus dem Amt ein bevorzugter Stand in der Kirche. In der Hierarchie wird das Amt einseitig betont, so daß der andere Faktor, die Gemeinde, nur als ein Annexum erscheint. Die Hierarchie hält sich gemäß des historischen Zusammenhangs mit den Aposteln als Rechtsnachfolger derselben in ihren Entscheidungen für unfehlbar. Die Kirche gewinnt unter ihr das Aussehen und die Art eines menschlichen Staates. Das Hauptbestreben der Hierarchie ist das Festhalten und die Erweiterung ihres irdischen Besitzstandes; die Hauptsünde in ihren Augen das Zerreißen der Kircheneinheit; die Haupttugend die Unterwerfung unter die Kirchenautorität. Die wichtigste Form der Hierarchie ist das römische Papsttum. Ging in den Anfängen der Hierarchie der Begriff der Kirche auf in dem der Geistlichkeit, so geht im Papsttum der Begriff des Episkopats auf in dem einen „Nachfolger St. Peters“ in Rom.