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haben wir in den Constitutiones der Apostel, in den Konzilsbeschlüssen, im corpus juris canonici und besonders in den infolge der Reformation entstandenen Kirchenordnungen, als da sind die Braunschweigische, die Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung u. s. w. – Der Beifall und Gehorsam, den man ihnen gibt und den man den kirchlichen Gehorsam nennen könnte, weil er teils von der Kirche in Anspruch genommen, d. h. sich auf sie, auf ihr äußeres Leben bezieht, ist eine Pflicht der Liebe, welche Frieden und Einigkeit der Kirche sucht. Der Gehorsam gegen die apostolischen Ordnungen wird, soweit es nicht Herrengebote sind, von Gott nicht vermittelst Gebotes herbeigeführt, sondern durch die Erfahrung, daß die göttliche Weisheit, welche die Apostel leitete in ihren Einrichtungen unübertrefflich ist, und daß man nichts Besseres thun kann, als sie anzunehmen. Der Gehorsam gegen Gottes Wort und Sakrament ist seligmachend. Eine solche Wirkung hat der Gehorsam gegen die göttlichen Ordnungen, die in das Gebiet der Kirchenordnung fallen, nicht. Sie sind äußere Mittel, die wohlthätig, schützend und fördernd auf das innere geistliche Leben wirken, nicht wie die Heils- und Gnadenmittel, Wort und Sakrament, seligmachend, aber doch auf niedrigerem Gebiete unterstützend, was jene auf höherem wirken. Diese Ordnungen sind nicht Selbstzwecke, sondern Mittel zum Zweck; alle Ordnung ist lebensfördernd, umsomehr die göttlich gegebene Ordnung. Wo Freiheit ist und bleiben soll, da muß Ordnung sein.


§ 73.
Die freien Gemeinschaftsformen.

 Sie sind wie die Askese ausgeprägte Eigentümlichkeiten des kirchlichen und geistlichen Lebens. Wir haben es hier fast durchaus mit geschichtlichen Erscheinungen zu thun und haben über dieselben unser sittliches Urteil festzustellen.

 Diese Gemeinschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse zu gemeinsamen Zwecken, die die Förderung des Reiches Gottes im Auge haben und die nur dann segensreich für die Kirche wirken können, wenn sie bei aller freien Bewegung unter kirchlicher Aufsicht und Leitung stehen.

 Der Vereinigungstrieb ist, wie der menschlichen Natur, so der Kirche angeboren; daher hat sie zu allen Zeiten solche Gemeinschaften gebildet. Man muß unterscheiden die antiken Formen, die sich in der römischen Kirche herausgebildet haben, und die modernen Formen,