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Ein Fürst in Wirtemberg besitzt aber keine schrankenlose Macht. Es stehen ihm Repräsentanten der Nation zur Seite, welche befugt sind, ihn bey jedem Emporstreben der Willkühr zu warnen, ihn auf die Bedingungen des ihm versprochenen Gehorsams hinzuweisen, und falls er sie antastet, |
Johann Gottfried Pahl: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. o. V., [Heilbronn] 1799, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geheimnisse_eines_wirtembergischen_Staatsmannes.djvu/8&oldid=1268462 (Version vom 17.10.2010)