Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1).pdf/128

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

II. Band berichtet werden, namentlich bei den Orten Onolsbach, Eib, Büschelbach, Nehdorf, Markterlbach, Meiersberg, Nördlingen, Ulsenheim, Langensteinach, Sommerhausen und Eibelstadt. Er ließ sich alles Errungene vom Papst Johann XXII. bestätigen. Der Burggraf Friedrich IV. schuldete an das Kloster 200 Pfund Heller, welche er in der Weise heimzahlte, daß er dem Kloster die Zinsen aus einem Kapital von 2000 Hellern verschrieb, zu einem Seelgeräthe für sich und für seine Frau, Margaretha, und zu einem ewigen Lichte an der burggräflichen Gruft. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich unser Abt vom Burggrafen die Burg Zwernitz mit allen Gülten etc. als Pfand verschreiben und erklären, daß des Burggrafen Nachkommen, falls sie die jährlichen 200 Pfund ablösen wollten, 2000 Pfund baar an das Kloster zu zahlen verbunden seien. Zur noch nachhaltigeren Sicherung der Errungenschaft ließ der Abt den Burggrafen weiter urkunden: „Über den genauen Vollzug sollen wachen der ehrsame Herr Bruder Cunrad, Abt zu Halsprun oder wer der Abt ist; Bruder Cunrad von Arberg, unser Beichtiger, unsere lieben getreuen Rathgeber Heinrich von Bruckberg; Hans von Hohenecke, Hörauf von Seckendorf etc. und haben ihnen das Seelgerethe an ihrer Treu befohlen, daß sie damit thun sollen, was sie dünket, das unserer Seel das Allerbeste und Nützlichste ist. Und haben ihnen unsere Burg Zwernetze mit allen Gülten etc. eingegeben für die 2000 Pfund. Gegeben mit unsern beiden Insiegeln zu Nürnberg 1327, Montag nach St. Gallus.“

In seinem letzten Lebensjahre wendete sich unser Abt an den Kaiser Ludwig den Bayer mit der Bitte um Bestätigung der Klosterprivilegien. Der Kaiser erfüllte die Bitte. Er war eben nach Rom gezogen, um anstatt des ihm abgeneigten Papstes Johann XXII. einen andern Papst wählen und sich krönen zu lassen. Daher ist das erbetene kaiserliche Bestätigungsdiplom in Rom am 23. April 1328 ausgefertigt worden. Es ist speziell an unsern Abt Konrad gerichtet und bestätigt alle Privilegien, Rechte, Freiheiten, Immunitäten und Begnadungen des Klosters.

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/128&oldid=- (Version vom 1.8.2018)