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ihren Jugendfreundinnen noch einmal zu sehen, was ihm seit 12 Jahren nicht mehr vergönnt war. Vergebens bat er die Äbtissin, das Wiedersehen zu gestatten; vergebens legte der Markgraf Fürbitte ein; die Äbtissin gestattete das Wiedersehen nicht, es sei denn, daß Schopper es gestatten werde, was er auch that. Gleichzeitig gab er in einem ähnlichen Falle einer Nonne die Erlaubniß, auf einen Monat zu ihrem Bruder Wilhelm von Dersperg nach Wört gehen zu dürfen. Von der Priorin Eugenie im Kloster Marienburg erhielt er gewöhnlich an Neujahr „ein gemaltes Bildlein“; dafür schenkte er ihr 1 bis 3 Goldgulden.

Schopper hatte während seiner ganzen Regierungszeit mit den Bischöfen von Würzburg wegen des „Gülden-Zolles“ zu kämpfen. Das Objekt, von welchem die Bischöfe den Zoll, einen Kreuzer von jedem Gulden, forderten, war besonders der Wein, welchen das Kloster in der Gegend von Würzburg entweder baute oder kaufte. Schopper stellte (1530) dem Fürstbischof Konrad vor: „Durch päpstliche, kaiserliche, insonderheit durch des jetzigen Kaisers Begnadungen ist unser Kloster allenthalben im heil. röm. Reich von allen Zöllen befreit. Kürzlich wurde aber von eurem Kammermeister von einer Weinfuhr Zoll begehrt, trotz Vorzeigung unseres Zollbriefes. Wir bitten, eure Güldenzöllner zu instruiren, auf Vorzeigung unserer Zollbriefe unsere Wägen, wie von jeher geschah, zollfrei passiren zu lassen.“ Als demungeachtet die Vexationen wiederkehrten, so bat Schopper den Markgrafen Georg und seine Räthe um Beistand unter abschriftlicher Mittheilung der Zollbefreiungserlasse des Papstes Innocenz III. von 1205 (siehe oben beim 4. Abt), des Kaisers Karl IV. von 1359 und der Burggrafen von Nürnberg. Der Markgraf und seine Räthe machten die nachdrücklichsten Vorstellungen; die Räthe und der Richter Hartung wurden wiederholt nach Würzburg gesendet; allein der Bischof stellte den heilsbronner Privilegien seine päpstlichen und kaiserlichen Privilegien entgegen, welche den Bischof zum Weinzoll ohne Ausnahme berechtigten und sonach den heilsbronner Privilegien geradezu widersprachen. Der Bischof machte seine Privilegien geltend, indem er heilsbronner Weinwägen, die in

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/407&oldid=- (Version vom 1.8.2018)