Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1).pdf/604

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und Convent des Klosters, oder der Orden von Cittel.“ Spätere Äbte wiesen wiederholt darauf hin, daß Fraischfälle eigentlich und von Rechtswegen vor ihr Forum gehörten, aber von ihnen benachbarten Halsgerichten zur Behandlung überlassen würden.

Einbruch sollte inhaltlich der Halsgerichtsordnung mit dem Tode bestraft werden. Die Kriminalgerichte ließen sich aber bisweilen bestimmen, anders zu erkennen. 1534 erbrach der Schmiedeknecht Eisenfeind in Petersaurach im Wirthshause des Nachts eine Truhe, stahl 60 fl., wurde vom Wirth ertappt und vom Richter Hartung nach Ansbach abgeliefert. Hartung trug, da Eisenfeind schon öfter gestohlen hatte, auf Leibesstrafe an. Die Mutter des Diebes that Fürbitte bei der Markgräfin, diese bei dem Markgrafen Georg, worauf die Räthe und Richter erkannten, daß Eisenfeind gegen Scheinbürgschaft auf Urphaid entlassen werden sollte. Heilsbronn zahlte 4 Gulden, 6 Pfund und 24 dl. für Atzung und Thurmgeld. Hartung fügt seinen Verhandlungen die Worte bei: „Und steht ihm also der Henker und Galgen noch bevor.“ Hans Heinlein hielt sich 1530 in Stein auf, trennte sich von seinem Weibe, that Bauernarbeit in Aich, Reuth etc., schlug wiederholt Schlösser ab, brach ein, stahl und verkaufte Viktualien, Kleider etc., wurde vom Richter Hartung nach Heilsbronn in’s Gefängniß und schon am dritten Tage zum Geständniß gebracht. Hartung machte Anzeige in Onolzbach und fragte an: ob er den Thäter dahin oder in ein anderes markgräfliches Halsgericht abliefern sollte, oder ob der Markgraf ihn begnadigen und verfügen wolle, ihn auf Urphaid und gegen Scheinbürgschaft, weil er andere Bürgen nicht stellen könne, zu entlassen und des Müncheigens zu verweisen? Der Malefikant wurde an das Halsgericht Schwabach abgeliefert, daselbst mit Thurm und Pranger bestraft, darin zum Thor hinausgeführt und auf Urphaid des Landes verwiesen, „wie es in meines gnädigen Herrn Halsgericht Brauch und Ordnung ist“, schreibt Hartung. Der Verbrecher kam gleichwohl wieder nach Aich und Reuth, angeblich um Kleider zu holen, worauf die dortigen Bewohner dem Richter Anzeige machten mit dem Bemerken: „Heinlein sei bei ihnen

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 588. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/604&oldid=- (Version vom 1.8.2018)