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und Zehnten bezog, wo aber jetzt keine Reben mehr zu finden sind, z. B. in Heilsbronn, Bürglein, Großhaslach, Neuhof etc., wo zwar die Flurnamen „Rebenzaun, Weinberg“ vorhanden sind, aber keine Rebenpflanzungen mehr.

Von den Pröbsten wurden alljährlich sogenannte „Baudingtage“ anberaumt und zu diesen alle Gült- oder Baudingpflichtige in sämmtlichen Ortschaften des Amtsbezirks nach Bonhof einberufen. Das Programm über das an diesen Tagen einzuhaltende Verfahren lautete: „Die Herren, so mit der Bauding zu schaffen haben, essen erst im Kloster, kommen dann heraus; der Gerichtsknecht holt einen Trunk aus dem Wirthshaus, und nachdem sich das Volk versammelt hat, heben sie an, nämlich den Versammelten die 41 Baudinggebote vorzulesen, welche u. A. vorschrieben: „Alles zu Dorf und Feld ist in gutem baulichem Stand zu erhalten. Keiner darf ohne Zustimmung der Herrschaft zwei Güter zusammen bauen, noch ein Handroß, das einen eigenen Mann nähren kann. Alle Abgaben sind rechtzeitig zu entrichten; die Marksteine in Ordnung zu halten. Niemand darf Bürge werden für Einen, der hinter einer andern Herrschaft sitzt. Alles Würfelspiel ist bei zehn Pfund Strafe verboten, ausgenommen da Einer von Kurzweil wegen mit seinen Zechgesellen um eine schlechte Zech spielen will. Item verbeut man alle Scheltwort und besonders Großhauptschwur bei den Gliedern unseres Herrn Christi bei Straf des Leibes und 10 Pfund. Daß Keiner mehr als 30 Pfennige auf einer Hochzeit schenke oder gebe. Ehehalten soll man nicht abdingen oder verhetzen. Ein Köbler darf 3 Paar Tauben halten, ein Bauer 6 Paar. Item man verbeut bei 20 Pfund, daß keiner ein Messer, Schwert oder Waffe wider den Andern ziehe. Wenn man Gemeinde hält, darf Keiner bewaffnet erscheinen.“ Die übrigen Gebote betreffen Schlaghändel, Hehlerei, Feld- und Gartenfrevel, Flachsdürren, Feuerleitern, Aufnahme von Hausgenossen ohne Wissen und Willen der Obrigkeit, Einlassen mit Juden, Schmähungen gegen den Abt und Landesherrn. Dann heißt es weiter im Programm: „Wenn man dann mit den Leuten fertig ist, so gibt ihnen der Probst oder Vogt

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/137&oldid=- (Version vom 1.8.2018)