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auch in Sachsen. Nur daß der alte Kirchhof kleiner war als der jetzige. Er beschränkte sich offenbar auf den höher gelegenen Raum um die Kirche her, der ziemlich eben liegt und für die Totenbestattung am geeignetsten war, wobei wir auch den Platz nördlich und westlich der Kirche als zugehörig betrachten müssen. Dieser Kirchhof genügte vollauf, solange die Bevölkerung in der Pfarrei noch gering war. Er mußte aber unzureichend werden, als die Bevölkerung im Laufe der Jahrhunderte stark zunahm, und noch mehr, als die Kirche durch den Chorbau erweitert wurde und als überdies noch Kapellen darin errichtet wurden. Eine Vergrößerung des Kirchhofs war daraufhin unvermeidlich. Diese erfolgte jedenfalls, als um 1323 der schon erwähnte Bau des neuen Chores vollendet wurde. Bei der Einweihung dieses Chores heißt es ausdrücklich, daß auch der Kirchhof geweiht wurde. Daraus darf geschlossen werden, daß der Kirchhof damals erweitert worden war. Es wurde nun auch der im Süden und Osten an den Kirchhof sich anschließende Hang dazu genommen und mit einer neuen Mauer umgeben. Man erkennt heute noch deutlich die beiden Teile des Friedhofes, die durch den ziemlich steilen Hang voneinander geschieden sind.

 Der Kirchhof war in alter Zeit sichtlich befestigt. In den unruhvollen Zeiten der Vergangenheit war es nicht selten notwendig, daß die Leute sich rasch mit ihrem Vieh und ihrer wertvollsten Habe flüchteten; und dazu war ein mit fester Mauer umgebener Kirchhof recht geeignet. Nicht umsonst war dazu das alte untere Eingangstor ganz besonders stark gebaut. Es liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, daß auch der oben liegende alte Pfarrhof mit seinem Garten um deswillen so gut geschützt war, um für die flüchtende Bevölkerung und vor allem für das Vieh genügend Raum zu bieten. Beide, Kirchhof und Pfarrhof, bildeten dann wohl eine geschlossene Befestigungsanlage. Läßt sich das auch nicht urkundlich nachweisen, so spricht doch die ganze Anlage der beiden Höfe dafür. Alte befestigte Kirchhöfe sind übrigens heute noch da und dort zu sehen. (Fortsetzung siehe S. 201.)


15. Das alte Kirchengut

 Wie die Pfarrpfründe, so war auch die Kirche in Sachsen vor alters mit einem ausreichenden Besitz zur Erhaltung des Gebäudes, zur Ausrichtung der Gottesdienste und zu anderen kirchlichen Notwendigkeiten ausgestattet. Man konnte sogar sagen, daß ein reiches Kirchenvermögen vorhanden war. In einem Verzeichnis des Kirchengutes von 1432 werden aufgezählt: