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daß er und seine Gesellschaft den Wiederverkäufern im großen günstige Nettopreise bewilligten. Die erste zahlenmäßig belegte Angabe findet sich bei Anton Koberger, welcher in seinem Briefwechsel mit Johann Amerbach sagt, daß er die Bibel mit der Postille des Kardinals Hugo zu 10 Gulden brutto und 8 Gulden netto abgebe, weil das Werk bis dahin so schlecht gegangen sei. Er räumte also dem Sortimenter nur 20 Prozent Rabatt ein, ein verhältnismäßig sehr geringer Nutzen, wenn man namentlich die großen Spesen in Betracht zieht; allein sie beweist doch, daß, ganz abgesehen von der Höhe, auch in Deutschland schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts der buchhändlerische Rabatt sich ganz von selbst verstand. Im allgemeinen wurden aber unter Buchhändlern nur größere Werke zu Einzelpreisen und mit einem bestimmten Rabatt verhandelt, kleinere und geringwertige Bücher aber – die spätern sogenannten „Riessachen“ – nach der Bogenzahl zum Ries- oder Ballenpreise, d. h. für 500 oder 5000 Bogen. Hierbei war es gleichgültig, ob das erhandelte Bücherquantum aus Exemplaren eines und desselben Buchs, oder aus den verschiedenartigsten Werken bestand. Dieser Ballenpreis trat übrigens auch beim Bezuge größerer Werke ein, sobald es sich um größere Partien derselben handelte. Mit vollster Bestimmtheit spricht sich dieser generische Unterschied bei der Verrechnung in den Bestimmungen des Vertrags der Besitzer von Pantzschmanns Buchhandel in Leipzig mit ihrem bisherigen Geschäftsführer Gregor Jordan vom Jahre 1519 aus: „Was auch viel gedachte vorkäuffer von Quattern werg“ – darunter ist eben die Kleinlitteratur verstanden – „werden drucken lassen, daruon sollen sy Gregorio 250 quatern, duern oder drittern, wie sy dan gedruckt sein vor ein Gulden geben. Lassen sie aber große Bucher drucken, der eyns über ein gulden wert, so sollen sie ym dieselbigen an eynem gulden zwier groschen mehr lassen, dann einem frembden, uf daß er yren druck zuvertreiben dester mehr vleis hat.“ Diese zuletzt erwähnte Extraprovision von nicht ganz 10 Prozent – für den ältern Verlag erhielt er nur 5 Prozent – bezieht sich auf den Absatz an andere Buchhändler. Wie hoch der regelmäßige Rabatt war, wird nicht ausdrücklich gesagt. Daraus aber, daß Jordan für kommissionsweise zu vertreibende prager Breviere nur 17 Prozent erhielt, darf kein Schluß gezogen werden, denn diesen Artikel verhandelte die Gesellschaft selbst nur für Rechnung der Witwe Johann Schmiedehofers, wollte daran selbst noch verdienen. Das ergibt

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/044&oldid=- (Version vom 1.8.2018)