Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 09.djvu/040

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

damit zu beschäftigen und nach Ablauf dieser Frist alle Bücher dem Bischof von Freisingen auszuliefern, damit sie sogleich verbrannt würden. In den Schulen wurde natürlich noch sorgfältiger auf Unverfänglichkeit des Lehrstoffs gesehen, und der kasuistischen Moral der Väter Jesu paßten auch die heidnischen Autoren nicht. Die 1569 von Jesuiten entworfene Schulordnung schreibt vor, daß statt des Virgil: Hieronymus Vida und Baptista Mantuanus, statt des Horaz: Prudentius, Flaminius und Johannes Pedioneus, statt des Ovid: Ambrosius Novidius gelesen werden sollten. Auch unter dem glaubenseifrigen Maximilian I. gab man solche Bevormundung nicht auf. Da noch immer verbotene Bücher durch Schleichhandel im Publikum verbreitet wurden, erging sogleich nach Maximilians Regierungsantritt eine ernste Warnung (13. März 1598), daß demnächst strenge Hausdurchsuchungen bevorständen und alle, bei denen sich verbotene Schriften finden würden, „daraus dann eines jeden ketzerisches, verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen“, andern zu abscheulichem Exempel gestraft werden sollten. Die Verbote wurden in der nächsten Zeit mehrfach wiederholt und es blieb auch nicht bei der bloßen Drohung. Es fanden in der That häufig Visitationen statt; namentlich die fremden Bücherballen in den Buchläden wurden eifrig durchsucht und man wandte dabei selbst dem dazu gebrauchten Packpapier Aufmerksamkeit zu. Auch bei Todesfällen wurden die im Nachlaß vorgefundenen Druckschriften untersucht und eventuell die den Besitzern verbotener Bücher angedrohte Strafe über die Erben verhängt. Die Instruktion für den geistlichen Rat vom 20. Dezember 1608 schärfte wiederholt ein, die Buchführerläden namentlich auf Dulten und Jahrmärkten zu visitieren und die vorgefundenen sektischen Bücher zu konfiszieren; alle in Bayern zu druckenden Werke waren vorher der Censur zu unterwerfen und ohne Imprimatur durfte keins in den Buchhandel kommen. Erläuternd wurde in einem Generale vom 24. Januar 1609 hinzugefügt: „Zur Censur der in München gedruckt werdenden Bücher sind zwar jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputieren; wenn aber solche Tractätl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind, sollen auch andere Geistliche und gelehrte Personen beigezogen werden. Es soll auch ferners der Dechant bei U. l. Frau alle und jede censierte Traktate und Schriften

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 561. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/040&oldid=- (Version vom 1.8.2018)