Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/28

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5. Nizendorf, insgemein die Stieglizhecke, 6. Gräffendorf, 7. Grundhof, 8. Hermannsroda, 9. Huttenhof, 10. Mittelrohna, 11. Mehrhof, 12. der Obere- und Untere Rohrigshof, sind geringe Höfe, die aus wenigen Häusern bestehen.

In eben diesem Bezirke lieget zwar auch das dem Hause Sachsen-Meiningen zuständige Amt Altenstein, es gehöret aber nicht mit zur Grafschaft Henneberg, und bleibet daher von dieser geographischen Beschreibung ausgeschlossen.


VI. Das fürstliche Haus zu Sachsen-Hildburghausen.

besitzet von den Hennebergischen Landen weiter nicht als


das Amt oder die Kellerey Behrungen,

welche bey der Landestheilung vom Jahr 1660 an Sachsen-Altenburg, 1672 an Sachsen-Gotha, und in der brüderlichen Erbsonderung 1680, an Herzog Heinrichen zu Sachsen-Römhild fiel, nach dessen unbeerbten Tode 1710 der Ort Behrungen dem Hause Hildburghausen überlassen wurde. Vermöge des bekannten Schalkauer Umtauschvertrags vom Jahr 1723 erhielt