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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
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Eide der Kleriker in Orden bleiben zu wollen, oder dessen Kloster den Ersatz der Kosten zu leisten, wird verboten. | 225 | |
Einstandrecht (kein) hat die Geistlichkeit bei Veräuserung eines unterthänigen immobilis. | 256 | |
Emigranten der Religion wegen, wie sich zu benehmen. | 474 | |
Entlassung der Novizen soll nur mit Vorwissen der Aeltern, Verwandten, allenfalls auch der Obrigkeit geschehen. | 223 | |
Erbschaften (zu allen) ist ein in Weltpriesterstand tretender Ordensgeistlicher befugt. | 219 | |
Erbschaften wie die Exklostergeistlichen und Nonnen erlangen können. | 220 | |
Erbsteuer wird von dem Dotazionsquantum pr. 1500 fl. keine gezahlet. | 218 | |
Eremitagen sind wie andere weltliche Behältnisse von den Eigenthümern zu behandeln, und zu verwenden. | 264 | |
Eremiten und Waldbrüder sind aufgehoben. | 263 | |
Erlaubniß (ohne) des Landesfürsten soll niemand den Titel eines Praelati Domestici, Protonotarii Apostolici, Episcopi in partibus ansuchen. | 244 | |
Ernährung der Geistlichkeit, wer in Generalseminarien zu tragen habe. | 22 | |
Erziehung der akatholischen Kinder wegen. | 430 | |
Episcopi in partibus (den Titel eines Protonotarii Apostolici, Praelati Domestici soll niemand ohne landesfürstlicher Erlaubniß ansuchen. | 244 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 488. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/494&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 488. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/494&oldid=- (Version vom 1.8.2018)