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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
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Novitzenentlassung soll nur mit Vorwissen der Aeltern, Verwandten, allenfalls auch der Obrigkeit geschehen. | 223 | |
Novitzen in auswärtige Klöster zu versenden, wird verboten. | 226 | |
Novitzen haben die Mendikantenklöster keine mehr anzunehmen. | 225 | |
Noviziat (in das) ist kein Kandidat ohne Normalattestat zuzulassen. | 223 |
O.
Obrigkeit des Ortes hat die Pensionsquittung der aufgehobenen Klostergeistlichen und Nonnen zu unterfertigen. | 273 | |
Opfergeld betreffende Gesetze. | 419 | |
Ordensgelübde vor 24 Jahren nicht abzulegen. | 76 | |
Ordensgeistliche sollen dahin, wo Generalseminarien angeordnet sind, versetzt werden. | 18 | |
Ordensgeistliche, wie sie mit ihren Generalen Briefe zu wechseln haben. | 203 | |
Ordensgeistlichen (bei) sind die Studien nach den Grundsätzen der Universität einzuleiten. | 75 | |
Ordensgeistlicher, wenn er in den Weltpriesterstand tritt, ist aller Erbschaften befugt. | 219 | |
Ordensgeistliche beiderlei Geschlechts sollen die Dispensazion von ihren Ordensgelübden bei den Ordinarien ansuchen. | 226 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 506. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/512&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 506. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/512&oldid=- (Version vom 1.8.2018)