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der Anlage zu erhöhen, bat der Gatte der Frau Rosenbaum um die Erlaubnis, ein zweites Wasserrad einhängen zu dürfen, und wurde hierzu unterm 11. März 1823 die landesherrliche Genehmigung erteilt, da weder der Besitzer der Walkmühle, noch der Direktor der Pulvermühle dagegen Einspruch erhoben hatten[1]. Nur acht Jahre lang blieb die Fabrik, die im Volksmunde den Namen Spiegelschleife behielt, in den Händen der Frau Rosenbaum, denn am 25. Juni 1829 überließ sie ihr Grundstück für 10 000 Thlr. dem Mühleninspektor Hennig, und erhielt der erfolgte Besitzwechsel unterm 21. September desselben Jahres die königliche Genehmigung[2]. Hennig traf in der Fabrik eine durchgreifende Veränderung, indem er die Wasserkraft nicht mehr zur Tuchfabrikation, sondern zur Bereitung von Öl benutzte und deshalb im Hauptgebäude eine Ölpresse mit Stampfwerk anlegte. Um auch das eine jetzt leere Nebengebäude, welches sonst als Färberei gedient hatte, ausnützen zu können, entschloß sich Hennig, darin eine Fournierschneidemaschine aufzustellen und zur Inbetriebsetzung derselben ein drittes Wasserrad einzuhängen. Diese Erweiterung der Anlage wurde ihm 1838 allerhöchsten Ortes ebenso genehmigt[3], wie ein gleichzeitiges anderes Gesuch, in welchem er unter Bezugnahme auf § 77 des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832 das Königl. Finanzministerium gebeten hatte, ihm sein Grundstück in freies Eigentum zu verwandeln. Diese gewünschte Veränderung erfolgte ebenfalls 1838, und zwar in der Weise, daß man seitens des Fiskus den bisherigen Erbpachtzins um den 20. Teil erhöhte und in einen Grundzins verwandelte[4].

Schon lange vorher, wenn auch noch in demselben Jahrzehnt, war die Dresdner Königl. Glasfabrik aufgelöst worden. Da nämlich in jener Zeit nach den damals giltigen „und wohl nicht zu tadelnden Grundsätzen der Staatswirthschaft alles, was einem Monopol ähnlich war, keine Begünstigung fand, und da besonders unsere (sächsische) Regierung von diesem Hilfsmittel für den Fiskus wenig Gebrauch machte“[5], so nahm sie auch keinen Anstand, eingehende


  1. FA., Rep. 37, Loc. 33827, Bl. 67.
  2. Ebenda Bl. 77.
  3. Ebenda Bl. 101.
  4. Ebenda BI. 93.
  5. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 60, Bl. 96.