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die am 9. April 1668[1] für die Dresdner Täschner und Genossen konfirmiert wurden.

1498[2] hat ein Barbiergeselle einem niederländischen „hundelin“ auf des Besitzers Begehren die Ohren abgenommen. „Das Handwerk der Barbiere“ hat wegen dieser die Zunft beschimpfenden Handlung ihn und seinen Meister für untüchtig erklären wollen, sich aber auf Verwendung des Rats versöhnen lassen: es muß also damals bereits eine gewisse vom Rat wenigstens indirekt anerkannte Organisation bei den Barbieren bestanden haben. „In mangel bestedtigter Handtwergsordenunge“ entstanden im 16. Jahrhundert „Gebrechen“; ein jeder richtete „seines Gefallens“ eine Werkstatt auf, wodurch das Handwerk „in Abnehmen“ kam. Klagend wandten sich die „Dresdner Barbiere und Wundärzte“ an den Rat, und dieser giebt ihnen auf, eine Ordnung aufzustellen. „Mit Verwilligung der Gesellen“[3] wird nun von den Meistern eine Ordnung und „damit eine Zunft vnd Bruderschaft aufgerichtet“[4]. Am 4. Juli 1566 erhalten sie für dieselbe die erste Bestätigung von Kurfürst August[5] und weitere am 9. Oktober 1587 von Christian I.[6], am 13. April 1602 von Christian II.[7] Am 24. August 1611 wurde eine Ordnung von Johann Georg I.[8] mit erhöhten Strafen und einer Verbesserung, durch die den Armen und Notleidenden desto füglicher ausgeholfen werden könne, dann am 1. Mai 1663 von Johann Georg II.[9], deren neunter Artikel am 16. April 1664[10] in veränderter Fassung


  1. JIII. Bl. 415–427, RA Täschner 3 und HStA Conf. CCII. 1668. Bl. 101–119. Im nächsten Jahrh. vereinigten sich die Tapezierer mit den Täschnern zu einer Innung, vgl. die am 13. Dezember 1787 von Kurf. Friedrich August für beide bestätigte Ordnung (Archiv der hiesigen Tapezierer- und Täschnerinnung).
  2. HStA Loc. 8579. Stadtbuch 1495–1505, Bl. 36.
  3. Diese Worte sind bis zur Konf. von 1611 geblieben.
  4. Diese Veranlassung giebt der Eingang der Ordnung von 1566 an; doch ist zu beachten, daß er unverändert bis 1602 stehen geblieben ist; er bietet also keine Garantie, daß die Ordnung von 1566 die erste ist. Sämtliche Ordnungen sind im Original erhalten in der alten Lade der hiesigen Barbierinnung; Abschriften außerdem an den angegebenen Stellen.
  5. a. J. Bl. 197–219. Die Namen der Gründer sind: Johann Leonhardt, Felix Möller, Caspar Schalliß, Dittrich Tide, Hans Weingarthe, Dittrich Rohrbegk, Wentzel Tauber, Geörge Kranäcke, Zacharias Bladt (1587 Plato geschrieben), Herman Rabe, Rudolff Buchbach. – HStA Conf. CLIX. 1561–1566. Bl. 357 flg.
  6. HStA Conf. CLXIII. 1586 flg. Bl. 438–460.
  7. Ebenda Conf. CLXVII. Bl. 141–179.
  8. JI. Bl. 187–203.
  9. JIII. Bl. 13b-35, HStA. Conf. CXCIX. 1664 und 1665. Bl. 6 flg.
  10. Ebenda Bl. 1.