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genannt. Daß es aber damals schon dem Landesverband angehörte, zeigen deutlich die bereits 1583 unter den Dresdner Meistern auftretenden Trennungsgelüste[1]. Wann Dresden sich der Freiberger Lade angeschlossen, ist nicht zu sagen. Die Angabe der Freiberger Seifensieder vom 25. August 1659, die Dresdner seien zu der Freiberger Hauptlade „de anno 1582 gewiedmet“[2], dürfte wohl nur auf dem Umstand beruhen, daß damals die erste Ordnung gegeben wurde.

„Irrungen“ zwangen die Seifensieder, Anfang des nächsten Jahrhunderts die Entscheidung der kurfürstlichen Regierung anzurufen. Diese gab ihnen den Rat, die Artikel in einer großen Handwerksversammlung durchzusehen, zu verbessern und in richtige Ordnung zu bringen. Nachdem dies geschehen, wurden sie am 8. Juli 1611 von Johann Georg I.[3] bestätigt. Beeinträchtigung durch die Lichtzieher, welche den Seifensiedern um so empfindlicher wurde, als die bedeutende Vermehrung der Meister selbst seit 1611 die Konkurrenz vermehrt hatte, veranlaßt das Handwerk, um Änderung des 49. Artikels zu bitten. Am 17. August 1641[4] erreichen zuerst die Meister der Zwickauer Lade, am 20. März 1652 auch die zur Freiberger Lade gehörenden von Johann Georg I. eine Resolution und Erklärung des Artikels, die am 18. November 1654 erneuert wird[5]. Nachdem den Dresdner Meistern gestattet worden war, eine der Freiberger Hauptlade untergeordnete eigene Nebenlade aufzurichten[6], erhalten sie am 16. Februar 1661[7] von Johann Georg II. die Konfirmation einer eigenen Ordnung, die die Dresdner aus den Landartikeln von 1611 mit einigen Änderungen, doch so hergestellt hatten, daß sie die Artikel, welche sich nur auf Freiberg bezogen, darin ließen, in der Absicht, „was ihnen daraus insgemein und absonderlich zu gute kommen möchte, zu beachten“[8]. Am 7. September 1663[9] ließen sich darauf die Seifensieder von Freiberg, Zwickau und Torgau eigene Artikel bestätigen. Nachdem aber die Zeit die feindselige Stimmung,


  1. HStA Conf. v. Jun. CXCVI. 1659/60. Bl. 158.
  2. Ebenda Bl. 134.
  3. JI. Bl. 300–316. Das Handw. bittet, ihm drei (für die drei Laden) auf Pergament „ingrossirte Exemplaria“ zu erteilen.
  4. RA Fleischer und Seifensieder 1. Bl. 17.
  5. JI. Bl. 316–317, RA Seifensieder 10. 1654 und HStA Conf. CLXXXVII. 1655. Bl. 61 und 71b.
  6. Siehe später.
  7. JII. Bl. 1–16.
  8. Eingang der Ordn. von 1661 und HStA Conf. CXCVII. 1661–1663. Bl. 16 flg.
  9. RA Seifensieder 54. Bl. 41.