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enthält nur Anordnungen über Arbeit und Lohn, legt also kein Zeugnis für das Bestehen einer Innung ab. In ähnlicher Weise mag die Malzordnung abgefaßt gewesen sein, die am 8. August 1565[1], erlassen wurde. Kurz nach 1700 wird mehrmals das Jahr 1602[2], an je einer Stelle 1603[3] und 1621[4] als das genannt, in dem eine Mälzerinnung aufgerichtet und Artikel bestätigt worden seien, die noch eine Anzahl anderer Städte umfaßt haben. Die Artikel selbst stehen an keiner dieser Stellen. Die „alte Innung“ war im Laufe des 17. Jahrhunderts „aus der Übung gekommen“ und „fast in gänzliches Abnehmen gerathen“[5]. Doch waren 1693 ein Oberältester und zwei Älteste vorhanden. Jezt wurde von neuem am 7. August 1693 eine Innungsordnung aufgestellt[6] und dem Rat am 14. August 1693 übergeben[7], der sie, wie es scheint, wesentlich ändert, am 4. Juni 1697 den Meistern vorliest und am 12. Juni 1697 konfirmiert[8], nachdem er sich vergebens bemüht hatte, die Brauer mit den Mälzern zu vereinigen. Der gehoffte Erfolg, fester zunstmäßiger Zusammenschluß aller Mälzer, Beseitigung der ausländischen Genossen[9], kann indes nicht erreicht worden sein; denn 1701[10] bitten die Dresdner Mälzer für Artikel, denen sie wieder eingefügt hatten, was der Rat 1697 gestrichen, um kurfürstliche Bestätigung, wobei sie obige Ratsordnung nur als eine Weisung und Approbation über einige Dinge, so sie unter sich observieren wollen, bezeichnen.

Vom Kurfürsten um sein Urteil befragt erklärt der Rat, er habe seit 1697 gesehen, daß eine Mälzerinnung dem gemeinen Wesen nicht zuträglich sei: die Besitzer der Malzhäuser würden an die hiesigen Meister gebunden, und doch verstünden die fremden, hierherkommenden Mälzer das Bierbrauen besser, als die hiesigen. Seit der Rat einen böhmischen Mälzer angenommen, habe dieser


  1. RA C. XVI. 52f. Bl. 148. Note über die Publikation.
  2. RA Brauer 12a. Bl. 2 und 12b. Bl. 36.
  3. HStA Loc. 30588. Innungen Dresdens. 1693 bis 1749.
  4. Ebenda; hier dürfte wohl ein Schreibfehler vorliegen, da kurz nachher 1603 genannt wird.
  5. Ebenda und HStA Loc. 30765 Dresdner Innungssachen. 1611–1688.
  6. RA Brauer 12a.
  7. RA Brauer 12b.
  8. JIII. Bl. 268–275; der Rat verlangt dabei, daß die Meister den Ratsmälzer sofort als Mitmeister aufnehmen und daß es jederzeit so gehalten werden soll.
  9. Wahrscheinlich bereiteten die Mälzer der Aufnahme des böhm. Ratsmälzers Schwierigkeiten
  10. Siehe Anm. 3. und RA Brauer 12b. Bl. 1 flg.