Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/120

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Angaben hatte es „anfänglich“ nur einen Meister, Caspar Lucas, in Dresden gegeben; dann war sein Sohn Tobias Lucas, endlich noch Christof Hübener und Peter Koch hinzugekommen, so daß 1626 „seit etlichen“ Jahren vier Meister in Dresden waren. Unter der Abschrift der genannten Ordnung findet sich eine Bemerkung, nach der sie 1806 mit dem Original verglichen und übereinstimmend befunden worden sei. Die Ordnung von 1626 muß also bis dahin Giltigkeit behalten haben; wenigstens für das Dresdner Handwerk allein kann keine Ordnung wieder aufgestellt worden sein. Benutzt ist in der vorliegenden Abhandlung noch eine wenige Jahre nach 1626 aufgestellte Landordnung. Wahrscheinlich wegen der geringen Meisterzahl, mit der das Handwerk nicht nur in Dresden, sondern auch in anderen Städten vertreten war, verabredeten die Meister von Leipzig, Dresden und Zwickau[1] eine Vereinigung und eine Landordnung und bitten am 29. Oktober 1629 den Kurfürsten um deren Bestätigung, damit dieselben desto kräftiger und beständiger seien, sie desto steter und ernstlicher gehalten, auch die Meister mit mehrerem Ernst geschützt werden möchten. In der That weist der Kurfürst am 5. November 1629 Schösser und Rat zu Dresden an, die Artikel zu prüfen. Von diesen mögen Bedenken erhoben worden sein, so daß sich im folgenden Jahre neue Beratungen der Korduanmacher nötig machen. Doch auch diese scheinen zu keinem Ziele geführt zu haben; wenigstens fand sich keine Konfirmation, und in einem Streit, den die Korduanmacher um 1700 mit den Lohgerbern führen, berufen sie sich auf die Ratskonfirmation, deren Giltigkeit die Lohgerber in diesem Punkt wegen Mangels der hohen obrigkeitlichen Konfirmation bestreiten[2]. Die Korduanmacher würden daraufhin gewiß die kurfürstliche Konfirmation angezogen haben, wenn sie eine solche besessen hätten.

Die Aufrichtung der Baderinnung, die das ganze Land umfaßte, steht im Zusammenhang mit harten Kämpfen der Dresdner Barbiere und Bader über die Berechtigung des „Kurierens“ und


  1. HStA Conf. CLXVIII. 1602–1631. Bl. 324 und RA Cord. 4b. 1626. Bei einer Verhandlung am 29. Juli 1630 sind die oben genannten vier Dresdner Meister zugegen; darunter werden für die beteiligten Städte die Anzahl der Werkstätten aufgezählt: Leipzig besaß vier, Dresden drei (!), Zwickau drei, Wittenberg und Torgau halten es nicht mehr mit, letztere wird sich außer Landes wenden.
  2. HStA Loc. 4433. Appellationsgerichtsprotokoll. 1700–1714. Bl. 89b flg.