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Am 27. März 1643[1] überreichen deshalb 31 Kramer von ihnen verabredete Innungsartikel, welche sie bereits früher konfirmierten Kramerordnungen anderer Städte entnommen hatten, dem Kurfürsten mit der Bitte um Bestätigung[2]. Da die Aufstellung der Ordnung der Zeit nach mit einem Streit zusammenfällt, den die Kramer gegen das Handwerk der Schlosser und Genossen wegen vermeintlicher Beeinträchtigung ihres Handels führten[3], so mag wohl zwischen dem Streit und dem Bestreben der Handelsleute, eine Innung aufzurichten, ein ursächlicher Zusammenhang vorhanden gewesen sein. Der Kurfürst überweist die Ordnung am 24. August 1643 dem Rat zur Durchsicht. Dieser ist der Sache aus den nachher besprochenen Gründen nicht günstig; er verzögert seine Entscheidung, trotzdem die Kramer Ende 1643 ein und 1644 vier neue Gesuche eingeben, bis zum Jahr 1645 und hat schließlich die Artikel so geändert, daß die Kramer sie in dieser Fassung nicht annehmen mögen. Diese, jetzt 44 Mann, übergeben deshalb am 30. Januar 1646 eine neue Ordnung. Obgleich sie auch seitdem noch wiederholt, durch „das Anheroführen fremder Waren“ bedrängt, um eine Entscheidung bitten[4], erreichen sie nichts, und die Sache ruht bis zum 2. September 1653. Da schicken die Kramer, jetzt schon 58, bald nachher 64 Mann, ihre Artikel „revidiert“ von neuem ein[5]. Hatte bisher der Rat allein das Interesse der Dresdner Bürger, die durch den in der Ordnung ausgesprochenen Zunftzwang betroffen wurden,


  1. HStA Handw. und Inn. betr. 1524–1702. Bl. 47. Loc. 9838.
  2. RA C. XXIV. 22b. Alles folgende, soweit nicht andere Quellen angegeben sind, ist diesem Aktenstück entnommen. Dieselben Verhandlungen zwischen Kramern und Handwerkern sind auch HStA Conf. CLXXXVI. Bl. 418 flg. niedergelegt.
  3. RA Schlosser 11. S. 1. 1640. Am 14. Juli 1640 klagt das genannte Handw. über einige Kramer, die „Bandelier Röhren, Pistohlen, Spanner, eiserne Pulverflaschen, Sporn, Reitstangen, Bügell vndt Nasenbänder“ feilhaben. Das veranlaßt am 16. August 1640 12 Handelsleute, ihr Recht gemeinsam bei dem Kurfürsten zu suchen, der 1643 für die Schlosser etc. entscheidet.
  4. RA Handelsl. und Kramer 390. 1646.
  5. In den vierziger Jahren sind von den Kramern vier Mann mit der Betreibung der Sache beauftragt gewesen: Adolff Lüderß, Valtin Mayer, Christoff Werner, Hans Schröter; am 28. November 1653 wird neun Mann Vollmacht zu den nötig gewordenen Verhandlungen übertragen: den ersten beiden der genannten und Johan Schröttell (= Hans Schröter?), Hannß Gentzen, Friedrich Landsberger, Curt Cöster, Paul Friedrich Landtsberger, Christoff Schwäger.