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Auch den Weißgerbern gegenüber, welche am 21. Dezember wegen des Handels mit Sehmisch-Leder, zu dem sie allein privilegiert sind, sich beim Rat melden, verpflichten sich die Handelsleute am 30. Dezember schriftlich, die „kleinen Schafffellichen“, die man zu „Schubesäcken und Hosenfutter“ zu gebrauchen pflege, nur bei ihnen zu kaufen und ihnen an ihrem Handwerk keinen Schaden noch Eintrag zu thun[1], vorausgesetzt, daß diese Sachen von ihnen „in einem billigen Kauf gegeben würden“.

Am 9. Januar 1654 bitten zwei Kammacher, die damals mit den Leipzigern in einer Innung vereinigt waren, den Rat, daß er sie in ihrem Rechte, außer den Jahrmärkten andern den Handel mit ihren Waren verbieten zu dürfen, schütze, ihnen aber den bisher selbst betriebenen Handel mit fremden Sachen für die Zukunft sichere. Sie erhalten am 18. Januar von den Handelsleuten ebenfalls einen Schein, daß sie an ihrem „Krämlein“ nicht gehindert werden sollten. Sein bisheriges „Crähmigen von Kurzwahren“ fortsetzen zu dürfen, wird auch einem Bürstenbinder an demselben Tag schriftlich von den Kramern zugesagt.

Die Barbiere haben ebenfalls „Handlung“ getrieben, „Materialia vnndt Transmarina“ geführt. Sie wollen ferner dabei gelassen sein. Am 19. Januar 1654 fordern sie in einer Eingabe an den Rat weiter, daß ihre Söhne, die bei ihrem Vater (also einem Barbier) „Handlung gelernt“ und die Lehrjahre ausgestanden hätten, später aber ihr Handwerk nicht treiben, sondern nur eine Handlung einrichten wollten, ohne weiteres in die Innung der Handelsleute aufgenommen werden sollten. Darauf wird in der That am 21. Januar ein Zusatz zu der Ordnung (§ 3) vereinbart, der den Barbieren wie auch den Apothekern den Material- und Spezerei-Handel, weil sie denselben ziemlich verstehen, neben ihrer „Kunst“ zu treiben gestattet; nur sollen sie sich bei den Handelsleuten angeben und „mit Darlegung der gebühr der Innunge (= Ordnung) gemehß bezeigen“, d. h. eine ihrer Handlung entsprechende Summe zahlen. Nachträglich sind die Barbiere mit diesem Vergleich, wahrscheinlich mit dem letzten Punkt, unzufrieden geworden und haben Widerspruch


  1. Bei dem Verhör hatten die Kramer erklärt, daß sie nur die kleinen Schaffellchen zu Schubesäcken geführt und solche immer bei den hiesigen Weißgerbern und zwar besser als in Leipzig gekauft hätten.