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Dresdner, so würden sich diese Orte doch sicher zu ersterem gehalten haben. Dafür spricht auch noch § 6 der Landordnungen. Nach ihm haben die Viermeister der Städte Leipzig, Leisnig, Oschatz und Mittweida Macht, Irrungen und Zwietracht zwischen Meistern und Gesellen zu vertragen. Gelingt ihnen das nicht, so ist die Obrigkeit der betreffenden Stadt dazuzuziehen; bei dem, was diese mit den Viermeistern beschließt, soll es bewenden, die Sache nicht mehr, wie bisher, in fremde Lande und Städte „gelangen“. Wären 1557 bei der Abfassung dieses Paragraphen Leipzig und Zwickau schon Kreisstädte gewesen, so müßte die Aufstellung dieser Bestimmung, besonders das Fehlen Zwickaus, das doch bei der Beratung vertreten war, ganz unerklärlich erscheinen. Wenn der Paragraph nach der Ausbildung des Leipziger und Zwickauer Kreises in den Ordnungen stehen blieb, vor allem Dresden in § 6 nicht eingefügt wurde, so zeigt das eben, daß man in Ordnungen meist nur dann änderte, wenn Streitigkeiten eine genauere Festsetzung eines Punktes erforderten. Endlich würden doch wahrscheinlich, sei es in der Aufzählung der Städte oder in den Artikeln selbst, Leipzig und Zwickau irgendwie besonders hervorgetreten sein, wenn sie schon die spätere Stellung einnahmen. Von einem Zwickauer Kreis kann auch schon deshalb 1557 kaum die Rede sein, weil die damals beteiligten Städte ihrer Lage nach mit wenig Ausnahmen wohl einem Leipziger, aber keinem Zwickauer Kreis sich zuteilen ließen[1].

Der Eingang der Landordnungen seit 1614 stellt die drei Kreise einfach neben einander. Über das Verhältnis derselben zu einander erfahren wir nichts; sie scheinen demnach gleichberechtigt neben einander gestanden zu haben. Später mag Leipzig Dresden an Ansehen übertroffen haben. Nach Notizen im Handwerksbuch der Dresdner Lade[2] bestand 1657 ein Streit, ob die Leipziger Lade als Hauptlade anzuerkennen sei. Ein Urteil des Leipziger Schöppenstuhles


  1. Unter den seit 1614 genannten Kreisen etwa politische oder landschaftliche Bezirke, aber nicht das Geltungsgebiet von drei größeren Laden zu verstehen, würde nicht nur dem sonstigen Brauch in solchen Landordnungen widersprechen, sondern auch durch die Thatsache unwahrscheinlich werden, daß Dresden und, wie sich aus dem Folgenden ergiebt, auch Leipzig eine Landlade besaßen. Laden selbst werden allerdings in den Ordnungen nicht genannt.
  2. RA Lade.