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Mitte Meister freiwillig oder infolge des Ruhmes ihrer Hütte berufen nach anderen Orten übergesiedelt waren und in ihrer neuen Heimat eine Tochterhütte gegründet hatten, die sich ungezwungen der Mutterhütte unterordnete. Vielleicht war für die Anerkennung als Haupthütte auch die politische Bedeutung der Stadt von Einfluß gewesen. Am weitesten reichte die Macht Straßburgs, dessen Ansehen alle anderen Haupthütten überstrahlte. Eine formelle Wahl zum Oberhaupt auf einer Versammlung von Steinmetzen der verschiedensten Länder in Regensburg 1459[1] und kaiserliche Bestätigung gaben ihrer Stellung als Haupthütte eine rechtliche Grundlage. Daneben besaßen Köln, Wien und freilich mit weit kleineren Bezirken Bern, an dessen Stelle später Zürich trat, und Passau Haupthütten[2].

Die sächsischen Hütten unterstanden der Straßburger Haupthütte. Das bezeugt schon die alte zu Regensburg 1459 und Speier 1464 verabredete Steinmetzordnung, die zu dem Bezirk der genannten Hütte auch Meißen, Thüringen und Sachsen zieht[3], weiter der Umstand, daß es die Hütte von Straßburg war, die jene alten Satzungen den sächsischen, weder zu Regensburg, noch zu Speier vertretenen Meistern übersandte und zwar mit der Vermahnung „auf die heilige eide, die sie Steinwerck gethan, solche ordnunge aufzunemen vnd zu bestettigen, was sie zu dem Heiligen schwören“[4].

Diese Abhängigkeit von Straßburg hinderte indes nicht, daß sich die sächsischen Hütten zu einer besonderen Gruppe zusammenschlossen und eine gewisse Selbständigkeit erlangten, vielleicht auch behielten[5]. Als Straßburg den sächsischen Hütten[6] die neue Ordnung übersandte, kamen die sächsischen Meister 1462 in Torgau zusammen und verabredeten eine eigene Ordnung[7]. Am 8. Mai 1464[8] konfirmierte der sächsische Kurfürst Friedrich in Altenburg eine Steinmetzordnung. Daß diese in irgendwelchem Zusamenhang


  1. Ferd. Janner, die Bauhütten des Deutschen Mittelalters, Leipzig 1876. S. 56.
  2. Ebenda S. 74, vgl. auch Gurlitt, Kunst und Künstler am Vorabend der Reformation, Schriften des Vereins für Reformations-Geschichte 1890. Nr. 29.
  3. Ebenda S. 48.
  4. Ebenda S. 47.
  5. „Von den sächsischen Hütten wird berichtet, daß schon der kunstsinnige Luxemburger, Carl IV., die Meißner Hütten ausgestattet haben soll“, sagt Janner a. a. O. S. 92.
  6. „Nicht jeder einzelnen“ Janner a. a. O. S. 47.
  7. Janner S. 92.
  8. HStA Loc. 8746. Steinm. und Werkleute aufgerichtete Ordn. 1518. Bl. 35 flg.