Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/227

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Meister der Ordnung nachleben, das heißt doch nichts anderes, als dem Verband sich anschließen sollten. Eine Verteilung der einzelnen Städte an die damals bestehenden drei Laden, unter denen, wie auch sonst, die Hauptlade gleich den anderen einen ihr direkt unterstehenden Bezirk besaß, giebt die alte Ordnung nicht; daß der ums Meisterrecht Werbende an die nächstgelegene Lade gewiesen wird, läßt sogar noch eine freie Wahl unter den bestehenden Laden voraussetzen. Hatte sich aber einmal eine Stadt einer der drei Laden angeschlossen, so hielten sich auch die künftigen Meister zu derselben Lade; und so bildete sich allmählich eine feste Gewohnheit heraus: in der That werden bereits durch die Ordnung von 1611 die Städte des Landes namentlich jeder Lade zugeteilt. Auch die späteren Landordnungen wie die Dresdner Ordnung von 1661 enthalten die Aufzählung, nur mit der durch Errichtung der Dresdner Lade notwendig gewordenen Änderung. Der Hauptlade in Freiberg wird der „Meißnische und zum Theil auch der Gebürgische Kreiß“, der Torgauer Nebenlade der „Chur- und Unterkreiß“, der Zwickauer endlich der „Obergebürgische und ganze Voigtländische Kreiß“ zugewiesen. Folgende Städte werden mit Namen genannt. Zu Freiberg gehörten Dresden (bleibt seit 1661 weg), Radeberg, Bischofswerda, Senftenberg, Pirna, Königstein, Meißen, Öderan, Chemnitz, Marienberg, Annaberg, Geyer, Altenberg, Gottleuba, Sayda, Frankenberg, Siebenlehn, Mittweida, Hainichen, Döbeln, Roßwein, Waldheim, Großenhain, Ortrand, Nossen, Lommatzsch, Zschopau, Lengefeld, Thum, Wolfenstein, Amt Augustusburg, Tharandt, Ehrenfriedersdorf, Frauenstein, Schlettau, Buchholz, Scheibenberg, Jöhstadt (1611 und 1663 dafür „Giestadt“, 1661 „Geißstadt“[1], 1661 kommen dazu Dippoldiswalde, Schandau, Sebnitz, Stolpen, 1693 außerdem noch Neustädtel, Alt- und Neu-Geising, Lauenstein, Hartha, Schmiedeberg, Liebstadt, Glashütte und Bärenstein; zu Torgau: Leipzig, Eilenburg, Wurzen, Grimma, Colditz, Geithain, Rochlitz, Leisnig, Oschatz, Mutzschen, Strehla, Mühlberg, Liebenwerda, Herzberg, Jessen, Schweinitz, Wittenberg, Zahna, Belzig, Niemegk, Brück (1661 „Bricken“, 1663 und 1693 „Brücken“), Naumburg, Merseburg,


  1. Geißstadt würde man als Stadt am „Geisen“ eher für Geising halten; dann würde aber die Ordnung von 1661 einen Ort nicht haben, der 1611 schon dastand, und aus dieser Ordnung ist doch die von 1661 genommen.