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Meisterrecht erwarben, ebenfalls nur Gebühren für die Dresdner Lade verlangt. Die Hauptlade hat demnach, wenn sie bei der Aufnahme ausländischer Meister ursprünglich ein Vorrecht gehabt hat, dieses unbedingt aufgeben müssen.

In der Aufnahme von Lehrjungen und der Zulassung von inländischen Gesellen zum Meisterrecht besaßen die Nebenladen von vornherein volle Selbständigkeit.

Bei dem Nadlerhandwerk gab es nach der ersten Landordnung von 1625 eine „Hauptlade“ in Dresden und eine „Kreislade“ zu Torgau. Beide Laden mögen in diesem Handwerk früher gleichberechtigt gewesen sein; wenigstens kann die Nadlerinnung in Dresden, wie Seite 102 gezeigt wurde, vor der Vereinigung von 1625, wenngleich schon Landmeister dazu gehörten, doch keine große Rolle gespielt haben. Das Bedürfnis, bei dem neuen Landesverband ein Oberhaupt zu haben, führte hier vielleicht erst zur Aufstellung einer Hauptlade. Wenn dazu Dresden gewählt wurde, so mag das darin begründet gewesen sein, daß sich häufig Unterhandlungen mit der Regierung notwendig machten und diese am bequemsten von den Dresdner Meistern geführt werden konnten. Darum sind aber auch die Vorrechte dieser Hauptlade nicht sehr bedeutend.

An die beiden genannten Laden waren damals, wie aus den Ordnungen deutlich hervorgeht, sämtliche Meister des Landes in ihren Handwerksverrichtungen gebunden. Je weiter aber das Handwerk sich ausbreitete, um so weniger konnten zwei Laden genügen. So wurde – wegen der Unkosten für die weiten Reisen – mit Zustimmung aller Meister eine zweite Kreislade in Schneeberg[1] errichtet.

Bei der ersten Vereinigung sind neben Dresden acht Städte, Torgau, Meißen, Oschatz, Mittweida, Dippoldiswalde, Lommatzsch, Leisnig und Herzberg beteiligt. Noch vor der Konfirmation von 1625 schlossen sich Großenhain, Wurzen und Döbeln[2] an; doch berücksichtigt die Ordnung von 1625, die jedenfalls bereits aufgestellt und eingereicht war, bei der Verteilung der Städte an die zwei Laden nur jene alten neun Städte; Großenhain und Döbeln werden erst 1660 aufgenommen; Wurzen ist auch da nicht genannt. Zur Dresdner Hauptlade gehörten Meißen, Dippoldiswalde, Lommatzsch,


  1. RA Nadler 63 a. 1659. Bl. 26.
  2. HStA Conf. CLXXV. 1625 und 1626. Bl. 326.