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Die älteste Ordnung, die nachgewiesen werden konnte, sich aber nicht gefunden hat, stammt aus dem Jahre 1511. 1544[1] weist nämlich der Rat bei entstandenen Streitigkeiten die Kürschner an, „sich irer alten und bestettigten ordnung des eilfften jares“ zu „verhalten“. Eigenmächtig und ohne Vorwissen des Rates hatten sie 1542 eine neue veränderte Ordnung „gestellt und uffgericht“. Ihrem „zugegebenen“ Ratsherrn berichteten sie im 43. Jahre, jedenfalls, als der Rat der Sache nachforschte, der Hauptbrief sei „zu klein geschrieben und ubel zu lesen, die copei aber sei aus dem original geschrieben und vergleich sich damit von wort zu worte“. Da das anders befunden wird, sie überdies „in irem (dem neuen) briffe gesetzt, als sei derselb mit des raths sigil bekrefftigt, welches sich den anders erheldet“, da sie nun sogar nach der eigenmächtig aufgestellten Ordnung „etliche ihres Hantwergks beschweret“, hat ihnen der Rat eine Strafe von 20 Gulden auferlegt. Der Vorgang mag Veranlassung zur Aufstellung der am 4. Juni 1545 vom Rat konfirmierten Ordnung gegeben haben[2]. Die nächste vom 30. Dezember 1575[3] und eine „sonderbare Vergleichung“ der sämtlichen Meister des Kürschnerhandwerks allhier über den Handel der hiesigen Kürschner mit fremder Ware, also gewissermaßen ein Nachtrag zur Ordnung, vom 27. März 1629[4], bestätigte ebenfalls der Rat. Ein Jahrhundert verging seit der letzten Konfirmation von 1575, ehe die Kürschner eine neue Ordnung erbaten[5], und wiederum hatten sie inzwischen in der alten geändert und gebessert, ohne dazu des Rats Bestätigung einzuholen[6]. Erst am 14. Mai 1673 stellen sie neue, gänzlich geänderte Artikel auf und erhalten, nachdem der Rat auf kurfürstlichen Befehl sie durchgesehen und die Beteiligten vernommen hatte[7], am 14. September 1674[8] von Johann Georg II. deren Bestätigung.

Über das letzte unter den 1407 genannten sechs Handwerken, das der Bäcker, liegt aus dem 15. Jahrhundert eine Urkunde von


  1. RA A. II. 100a. Ratsprotokolle 1543–1551
  2. a. J. Bl. 102–107 und JI. Bl. 152–154.
  3. a. J. Bl. 283–287 und JI. Bl. 156–160.
  4. Sie war am 25. März 1629 vom Handw. aufgestellt worden. JI. Bl. 154b–155.
  5. Vgl. HStA CCVI. Conf. 1673 und 1674. B. 421 flg.
  6. RA Kürschner 3. Bl. 2.
  7. Ebenda Bl. 1.
  8. JII. Bl. 176–187, HStA siehe Anm. 5 und Handwerksbuch Nr. 5 in der Lade der Dresdner Kürschnerinnung.