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Ganz besonders erhöhte sich der Aufwand, wenn der Landesherr sich mit dem Hoflager in Dresden befand. Die Landesherren hielten sich während des Mittelalters bekanntlich nicht wie in späterer Zeit ständig an einem Orte auf, sondern wechselten häufig ihre Residenz, und so hat ihnen auch das Dresdner Schloß nur zeitweilig zum ständigen Aufenthalt gedient. Der erste Fürst, von dem sich ein längerer Aufenthalt in Dresden urkundlich nachweisen läßt, ist Heinrich der Erlauchte, welcher von 1272 bis zu seinem im Jahre 1288 erfolgten Tode fast ausschließlich das Dresdner Schloß bewohnt hat. Nach seinem Tode erhielt sein jüngerer Sohn Friedrich, Clemme genannt, die Stadt Dresden mit der Heide, dem Friedewalde und der Feste Radeberg. Er nannte sich seit 1295 Herr von Dresden (dominus in oder de Dresden), seit 1302 aber Markgraf von Dresden (marchio de Dresden) und es findet sich eine Anzahl von ihm ausgestellter Urkunden, die aus Dresden datiert sind, von den Jahren 1292, 1294 bis 1297, 1299, 1302 bis 1304 und 1308[1]. In der folgenden Zeit haben die Landesherren wieder, wie früher, sich nur vorübergehend in Dresden aufgehalten. Nach dem Tode Friedrichs des Strengen (21. April 1381) errichteten dessen Brüder und Söhne unterm 13. November 1382 einen Teilungsvertrag, laut dessen dem Markgrafen Wilhelm I. die Markgrafschaft Meißen zufiel, worauf er die Stadt Dresden zu seiner ständigen Residenz erwählte[2]. Er starb 1407 und sein Nachfolger im Besitze Dresdens wurde Friedrich der Friedfertige. Sowohl dieser als sein Nachfolger Friedrich der Sanftmütige hielten sich nur zeitweilig und meist für kurze Zeit in Dresden auf.

Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts diente unsere Stadt zum ständigen Aufenthalte des Kurfürsten Ernst und Herzog Albrechts, welche etwa von 1471 ab meist in Dresden residierten, wenn sie auch seit Vollendung der Albrechtsburg (1480) sich dann und wann in Meißen aufgehalten haben. Nach der Teilung im Jahre 1485 kehrte Herzog Albrecht nach Dresden zurück und seit dieser Zeit hat es ihm und seinen Nachfolgern zum ständigen Wohnsitz gedient [3].


  1. Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 5. Bd. S. 6 Nr. 9, S.8 – 11 Nr. 10 – 14, S. 13 Nr. 16, S. 15 – 18 Nr. 19, 20, 22, 23, S. 330 Nr. 7, S. 331 Nr. 8, S. 335 Nr. 12, S. 336 Nr. 14.
  2. Richter, Geschichte Dresdens 1. Teil S. 47, 54.
  3. Richter, Verfassungsgeschichte S. 274.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/34&oldid=- (Version vom 22.11.2023)