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Als „Justizamt“ bestand das Amt Dresden bis zum Jahre 1851. In diesem Jahre ging die bisher von der Stadt verwaltete Gerichtsbarkeit auf den Staat über und das Amt wurde in 2 verschiedene Behörden geteilt: ein Königliches Stadtgericht für den Stadtbezirk und ein Königliches Landgericht für den Landbezirk. Das letztere erhielt seinen Sitz in dem ehemals Rieschschen Palais auf der inneren Rampischen Gasse.

Die Aufhebung der Patrimonialgerichte erfolgte durch das Gesetz vom 11. August 1855, und nunmehr wurde von 1857 an das Stadtgericht in ein Bezirksgericht und das Landgericht in ein Gerichtsamt verwandelt[1]. Teilweise waren die Patrimonialgerichte schon im Jahre 1833 freiwillig an den Staat abgetreten worden. Die Rentämter waren bereits 1831 bei Einführung der Verfassung von den Justizämtern vollständig getrennt worden und verblieben beim Ressort des Königlichen Finanzministeriums, während die Justizämter dem Königlichen Justizministerium unterstellt wurden.



  1. Gesetz- und Verordnungsblatt 1855 S. 144.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/81&oldid=- (Version vom 22.11.2023)