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Zschertnitz angrenzende Teil der Flur Strehlen. Auch von Plauen fiel Dezem an den Dekan. Der Pfarrer hatte, wie es in den Visitationsakten von 1539[1] heißt, „die zehende Garbe von Fuerbergk Eckern ungeverlich bei 10 oder 11 schock allerlei Getreides. Auch Tetzen von krauth, Ruben, flachs. Hiervon muß man dem Techant zu Meissen geben 2½ sch. khorn, 2½ sch. haffer“. Über der Stiftung der Kirche zu Plauen liegt Dunkel; daß die Dezemleistung auf den Dekan aber nicht in späterer Zeit übertragen worden ist, vielmehr auf einen ältesten Zustand deutet, kann bei der Lage der Ortschaften kaum einem Zweifel unterliegen. Endlich leistete in älterer Zeit auch das Vorwerk Auswik bei Dresden Zehnten an den Dekan, denn als 1469 ein Teil der Flur an den Bauer Palatzsch zu Klein-Pestitz verliehen wurde, geschah es mit dem Beding, daß er diesen Zehnten , „eyme Techande gein Missen jerlichin geben und reichen“ solle[2].

Um die alte Burgstätte zu Coschütz sehen wir ein Gebiet liegen, in welchem eine große, einheitliche und anscheinend auf älteste Verhältnisse zurückgehende Zehenterhebung nachzuweisen ist. Der Zehent in diesem Gebiet wurde in der geschichtlichen Zeit durch besondere Sammler eingefordert und im 15. Jahrhundert in vier Scheunen zu Mockritz geführt, wo er ausgedroschen wurde[3].

Kein anderer Zehnt, als der des Dekans, wenn man von einigen abgesplitterten Pfarrzehnten absieht, ließ sich bisher in diesen Dörfern nachweisen. Die genannten Dörfer und Vorwerke bilden einen zusammenhängenden Bezirk, ebenso wie die alten Burgwarde geschlossene Bezirke gebildet haben. Außerhalb des Gebiets läßt sich auch nicht an einem andern Orte ein Dezem, der an den Dekan zu leisten gewesen sei, ermitteln, überall treffen wir vielmehr auf fremde Verhältnisse, sowohl in der Brießnitzer, wie in der Leubnitzer und Leubener Gegend.


  1. H St A. loc. 10599.
  2. Cod. II, 5, 341.
  3. Dieses Verhältnis bestand vielleicht erst seit 1481 (siehe Anhang unter Mockritz). 1839 wurden seine letzten Reste abgelöst. H St A. loc. 37904 [Rep. K. Nr. 3995, lit. D]: Urkunde über die Ablösung der an die Prokuratur Meißen zu entrichtenden Garbenzinsen von den Grundstücksbesitzern zu Mockritz, Kleinpestitz, Nöthnitz, Bannewitz, Boderitz, Gittersee, Coschütz, Döltzschen, Kaitz, Döhlen, Zauckerode und Potschappel d. a. 1839.