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Die Spuren der Burgwardzeit in der Güterverfassung der Dresdner Pflege.




1. Das Wachgetreide und die Herrengüter.

Die Verfassung, in welcher die Sorben die entscheidenden Kämpfe mit den Deutschen durchfochten, muß Ähnlichkeit mit den Zuständen gehabt haben, in denen die Böhmen und die benachbarten nördlichen Stämme sich befanden. Herrengeschlechter, deren Macht im Grundbesitz wurzelte, ragten über die Masse des Volkes, selbst deutsche Fürsten wie Heinrich der Löwe verschwägerten ihr Haus mit ihnen, Männer wie Wiprecht von Groitzsch entstammten Mischehen.

Lange hat man, um die ältere Verfassung und die früheren Zustände des Landes darzulegen sich ausschließlich auf die schriftliche Überlieferung berufen, die unmittelbaren Zeugnisse, welche die älteste Zeit in Wald und Feld, in Wällen, in Herdstellen und in dem Inhalt der Gräber zurückgelassen hat, sind erst in jüngerer Zeit sorgfältiger Erforschung unterworfen worden, und noch längerer Zeit hat es bedurft, bis man in der Anlage der Fluren selbst den Spuren der Vergangenheit nachzugehen begonnen hat. Und doch kann die Untersuchung des Flurwesens eine Hülfe dazu bieten, die Zustände der alten Zeit zu erkennen. Gelingt es nur, einen Anhalt für das Verhältnis des Bodens, den Knechte und Freie, Gemeindegenossen und Großherren bewirtschafteten, zu gewinnen, so ist die Untersuchung für die Erkenntnis der ältesten Zustände fruchtbringend genug gewesen.

Freilich erhebt sich die Frage, ob es möglich sei, ältere Flurzustände hinreichend sicher zu ermitteln. Bis vor nicht zu langer Zeit hat man diese Frage nirgend nachdrücklich gestellt, und es ist noch in jüngster Zeit bezweifelt worden, daß die Ermittlung von Flurzuständen der ältesten Zeit völlig möglich sei.