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in diesem Dorf zwei erbliche Schöppengüter, die müssen den dingpflichtigen Dörfern zu Gericht gebieten“, so kann es bei einer Prüfung der sonstigen Verhältnisse im Meißnischen keinem Zweifel unterliegen[1], daß zwischen den Feodalgütern vom Jahre 1496 und den beiden erblichen Schöppengütern des Erbbuchs von 1559 ein Zusammenhang besteht. Bald nach Aufstellung des Erbbuchs erlosch der Ort Ostra durch Auskaufung, und damit gingen die Nachrichten über die genauere Verfassung der Güter verloren[2].

Die Schöffeneigenschaft der Lehnbauern tritt ferner in einer Nachricht über die Pfarrei zu Leubniz bei Dresden vom Jahre 1382 hervor. Der Pfarrei stand die Gerichtsbarkeit über die Hufen zu Torna bei Leubnitz zu. 1382 entscheidet der Bischof von Meißen in einem Streit, daß dem Pfarrer zu Leubnitz dieselben Rechte wie seinen Vorgängern zustehen sollen, und daß er mit seinen Beisitzern, welche subsides sui tam feodales quam alii[3] genannt werden, dem Gerichte vorsitzen und einen geeigneten Richter ernennen soll. Unter den Feodalen können hier nur Leute bäuerlichen Standes verstanden sein und in der Tat zählten zu den Tornischen Hufen auch zwei Lehnshufen.

Sehr früh scheint sich zu Leubnitz über die Leistungen der Lehnshufen ein Streit entsponnen zu haben. In einem Register von 1516, das auf älteren Grundlagen beruht, heißt es: „Und wisse, daß in diesem Dorf zwei Hufen sind, die ehemals dem Pfarrer ein Pferd, das vulgariter „Lehnpferd“ genannt wird, hielten. Da aber der Pfarrer damals wegen dieses Pferdes stets in Unfrieden und Zwist mit den beiden Einwohnern lebte, haben es Herr Nikolaus, der Bischof von Meißen, und Herr Witigo, der Abt von Zelle, dahin gebracht, daß von den beiden Hufen


  1. Vgl. hierzu die Schöppengüter des Amts Meißen im 16. Jahrhundert nach dem Erbbuch dieses Amtes. Hohenwussen II, 305; Kiebitz II, 506; Kleinmockritz II, 462; Knobelsdorf II, 510; Mehren III, 401; Niedermuschütz IV, 55; Oberjahna IV, 388; Baderitz IV, 495; Pulsitz IV, 507; Schletta VI, 91; Suppen V, 473; Strossen VI, 113; Schlagwitz V, 489 u. a. Vgl. auch die Verhältnisse im Westen; Pfau: Die Saupen vom alten Rochlitzer Landgericht (S. A. 1900).
  2. S. Anhang unter Ostra.
  3. Beyer, Altzelle, S. 631.