Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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wohl mit zeitlicher und leiblicher Strafe, aber daß das höllische Verderben aller Sünden ordentliche und ihnen gemeinsame Strafe sei, wird aus dem nächstfolgenden Kapitel zu ersehen sein.
256. Eine ganz besondere Frucht der Sünden, welche wider Gewissen begangen werden und in dem Menschen regieren, ist, daß sie aus dem Wiedergebornen den h. Geist austreiben und den Glauben abwerfen. Denn
257. a. Durch dieselbe Sünde wird der h. Geist betrübet, Ephes. 4, 30., erbittert und entrüstet Jes. 63, 10. Wo aber der h. Geist betrübet, entrüstet und erbittert wird, da ist gewiß seine gnädige Beiwohnung nicht zu finden.
258. b. Wo die Sünde herrschet, da hat sie den h. Geist (wie derselbe in dem Herzen wohnet) überwunden, und wie sie mit demselben gestritten, ihn auszutreiben, also treibt sie ihn aus, wenn sie im Menschen das Regiment erlangt.
259. c. Wo Gottes Geist wohnt, da ist Leben und Seligkeit, Röm. 8, 13. „Wo ihr durch den Geist des Fleisches Geschäfte tödtet, so werdet ihr leben.“ Corinth. 3, 6. „Der Geist macht lebendig, wo aber die Sünde herrschet, da ist nicht Leben und Seligkeit.“ Röm. 8, 13. „Wo ihr nach dem Fleische lebet, so werdet ihr sterben müssen.“ Cap. 1, 32. „Die solches (Hurerei, Schalkheit, Geitz u. s. w.) thun, sind des Todes würdig.“ 1 Corinth. 6, 9. 10. „Weder die Hurer, noch die Abgöttischen u. s. w. werden das Reich Gottes erben.“ Gal. 5, 19. „Die Werke des Fleisches sind Ehebruch, Hurerei u. s. w., von welchen ich euch habe zuvor gesagt, und sage noch zuvor,
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/113&oldid=- (Version vom 19.9.2016)