Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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455. Daß wir bei Gott dem Herrn ewig selig werden, dazu hat er durch die Werke, von denen bisher gehandelt worden ist, eine nothwendige Vorbereitung gemacht. Ob nun wohl der Herr Christus uns von Sünden erlös’t, mit Gott versöhnt, den Himmel und die Seligkeit geöffnet, auch Gott uns berufen hat, daß wir seiner Gnade und des Verdienstes des Herrn Christi genießen, so genießet doch Niemand dessen Alles in der That, wenn ihm nicht durch göttliche Kraft besonders dazu geholfen wird. Das thut nun Gott, welcher den gefallenen Menschen auch mit der That wieder aufrichtet und zurecht bringt.
456. Solches Werk der Wiederbringung des Menschen wird aber nicht auf einmal völlig verrichtet, sondern unvollkommen und nur zum Anfang in diesem Leben, wie diese denn auf vielerlei Weise beschrieben wird. Es ist zu betrachten: der Mensch, welchem geholfen werden soll, dessen Wiederbringung Buße genannt wird; Gott der Herr, wie er entweder den sündigen Menschen vor Gericht stellt und ihm die
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/203&oldid=- (Version vom 26.9.2016)