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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

der Kananäer strafte; manchmal ohne Vorteil für die Strafenden, sondern auch zu ihrer eigenen Strafe, wie er den Namen Benjamin strafte und bis auf wenige vernichtete. Manchmal straft er auch durch seine Völker, die auf Befehl oder durch Zulassung erregt sind, nicht jedoch Gott gehorchen, sondern ihrer Begierde frönen wollen, und darum zu ihrem eigenen Schaden, wie er z. B. jetzt sein Volk durch die Türken straft, und öfters früher durch fremde Völker, auch im Alten Testamente.

Aber merke wohl, daß, aus welchem Grunde auch jemand gestraft wird, wenn er nicht geduldig ausharrt, es dann eine Geißel ist, nicht zur Genugtuung, sondern nur zur Rache, d. h. zur Strafe, nach Deuteronom. XXXII: „Das Feuer (d. h. die weltliche Strafe) ist angezündet in meiner Wut,“ d. h. in der Strafe, weil anders in Gott keine Wut ist; „und es wird brennen bis zum Untersten der Hölle,“ d. h. die Rache wird hier beginnen und brennen bis zur äußersten Verdammnis, wie Augustinus auseinandersetzt, und zwar steht es de poen. dist. 4 § auctoritas. Aber wenn die Geißeln geduldig ertragen werden, und (die Menschen) geduldig sind im Stande der Gnade, so haben sie Raum für die Genugtuung, wie Thomas IV sagt, auch wenn jemand vom Richter wegen eines Hexenwerkes oder als Hexe bestraft würde, und zwar je nach dem Mehr oder Weniger der Ergebenheit des Betreffenden und der Art des Verbrechens. Aber wiewohl der natürliche Tod das äußerste Schrecknis ist, reicht er doch nicht zu, weil er von Natur zur Strafe der Erbsünde gesetzt ist, mag er auch nach Scotus genugtuend sein können, wenn er freiwillig erlitten und mit Ergebung erwartet und Gott in all seiner Bitterkeit gebracht wird. Ein gewaltsamer Tod jedoch ist, mag ihn jemand verdient haben oder nicht, immer genugtuend, wenn er geduldig und voll Dankbarkeit getragen wird. — Dies bezüglich der Strafen, die wegen der Sünden anderer verhängt werden.

Wegen der eigenen Sünden aber geißelt Gott auch im gegenwärtigen Leben und besonders durch Antuen von Behexungen. Tobias VII: „Ueber die, welche der Lust ergeben sind, hat der Teufel Macht gewonnen,“ was auch aus dem Vorhergesagten ersichtlich geworden, durch die Erklärung der Hexereien an den Gliedern und an der Zeugungskraft, die Gott mehr behexen läßt.

Aber um das dem Volke zu predigen, ist zu bemerken, daß unbeschadet der vorerwähnten Strafen, mit denen Gott für fremde oder eigene Schuld straft, man folgende Rechtsregel als Grundsatz festhalte und dem Volke vortrage, welche besagt:

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/170&oldid=- (Version vom 8.9.2022)