Seite:Heyd RV 24.jpg

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der Deutschen in Aussicht und vermochte auch den Herzog von Mailand, von denselben mässige Transitzölle zu fordern. Beide Fürsten bestätigten brieflich ihre guten Absichten und liessen durch einen Gesandten noch weiter mündlich entwickeln, inwiefern Genua für die Deutschen ungleich mehr Vorteile biete als Venedig. Unter anderem wurde auch hervorgehoben, dass die deutschen Kaufleute und deren Agenten mit ihren Waren und Geldern genuesische Schiffe ungehindert besteigen und nach allen Weltgegenden fahren könnten, was ihnen in Venedig nicht gestattet sei. Dies wurde im Jahr 1417 verhandelt. Einen nachhaltigen Eindruck machten die Mahnungen des Kaisers und die Lockungen aus Mailand und Genua nur bei einem kleinen Teil der deutschen Kaufmannswelt, bei den Oberschwaben namentlich und bei den Anwohnern des Bodensees. Sie hatten, wenn sie in Genua ausharrten, freilich manche inneren Wirren und Angriffe von aussen dort mit durchzumachen, welche dem Gedeihen des Handels wenig förderlich sein mochten. Auch wurden damals die Freiheiten, deren Genuss den Deutschen vertragsmässig zustand, bald durch gewaltthätige Machthaber in Frage gestellt, bald von habsüchtigen Zolleinnehmern verletzt. Unter diesen Umständen verzichteten auch die ausdauerndsten unter den deutschen Städten am Ende auf den Verkehr mit Genua. Die Zeiten besserten sich erst von da ab, als die Stadt sich den Herzogen von Mailand aus dem Hause Sforza unterwarf. Dies begab sich im Jahr 1464 und schon zwei Jahre darauf erschien vor den genuesischen Regierungsbehörden ein Abgesandter oberschwäbischer Städte (communitates imperiales ligae Sueviae), welche in Ulm getagt und dort beschlossen hatten, unter den veränderten Verhältnissen den Verkehr mit Genua wieder aufzunehmen. Dieser Gesandte unterhandelte nicht etwa bloss zu Gunsten der oberschwäbischen, sondern zu Gunsten der gesamten deutschen Kaufmannschaft. Die 13 Punkte, in welchen er die Wünsche derselben niederlegte, wurden nicht alle genehmigt, aber die genuesische Regierung glaubte bei ihrer Rückäusserung so weit als möglich entgegengekommen zu sein. An sich fällt dieser Vertrag (Conventiones Allamanorum

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Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_24.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)