Fischerei im See Moeris[1]. Die Ptolemäer waren auch im Besitze der Ländereien, welche einst die Pharaonen und die Krieger gehabt hatten, und selbst ein großer Theil des Tempellandes war jetzt damit verbunden[2]. Außerdem behielten sie sich gewisse Landesproducte in Gegenden vor, wo sie eine vorzügliche Güte hatten, z. B. die Palmenfrucht in Thebais[3].
Dazu kamen Zölle und Strafgelder. Jene wurden nicht bloß zu Schedia erhoben, wie es nach Strabo scheinen könnte, der doch selbst einen andern in Mittelägypten nennt[4], und diese waren nicht die einzigen; von den Waaren, für welche Alexandrien den Zwischenhandel besorgte, mußte ein doppelter Zoll, bei der Ein- und Ausfuhr, erlegt werden[5], und die beiden Hafen der Stadt wurden sorgfältig bewacht, obgleich nicht bloß aus diesem Grunde, wie auch am arabischen Meerbusen Wachen standen[6]. Die Strafgelder und der Ertrag eingezogener Güter flossen ebenfalls in den königlichen Schatz[7]. Hierbei konnte nach der Meuterei des Scopas und der Empörung der Lycopoliten[8] schon manche Ermäßigung Statt finden.
Von den directen Abgaben und von den Lieferungen waren die Priester auch nicht mehr frei[9],
- ↑ 87) Herodot. 1, 149. 3, 91.
- ↑ 88) Böckh Urkunde auf Papyrus S. 28. u. 30: ῥυμη βασιλικη königliche Felder.
- ↑ 89) Strabo 17, 818.
- ↑ 90) Ders. 17, 800. 813. Ἑρμοπολιτικη φυλακη.
- ↑ 91) Ders. 17, 798. § 13.
- ↑ 92) Ders. 2, 101. 98.
- ↑ 93) Εἰς την βασιλικην κτησιν. Joseph. Antiq. Jud. 12, c. 2. § 3. in dem Mährchen von d. Entstehen der Septuag. aus dem Werke des Pseudo-Aristäus, welcher Einrichtungen des Hofes und Staates treu schildern mußte, wenn man ihm auch übrigens glauben sollte. S. Humfr. Hody contr. historiam Aristeae. Oxon. 1685.
- ↑ 94) Einleit. §. 2. u. 3.
- ↑ 95) L. 16 ff.
Wilhelm Drumann: Historisch-antiquarische Untersuchungen über Aegypten. Universitätsbuchhandlung, Königsberg 1823, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Historisch-antiquarische_Untersuchungen_154.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)