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L. 13.

     47. Εν ευθηνιᾳ ωσιν[1]

     48. Τα τε βασιλικα οφειληματα.) Der König erließ Rückstände, τα ὀφειλομενα εἰς το βασιλικον, τα μη συντετελεσμενα εις τ. β.[2] bis ins achte Jahr zurück[3], folglich, da das Denkmal im neunten Jahre seiner Regierung entstand, vom Anfange derselben oder von 204 bis 196 v. Chr. Man hatte die Zeit der Vormundschaft benutzt, die innere Zerrüttung durch Agathocles und durch den Zwist zwischen Sosibius dem jüngern und Tlepolemus, dann den Leichtsinn und die Verschwendung des letztern während seiner Verwaltung, und ohne Zweifel auch die stürmischen Auftritte am Hofe durch Scopas, die Empörung der Lycopoliten und den unglücklichen Krieg mit Antiochus d. Gr.[4], um sich so viel als möglich den Staatslasten zu entziehen. Als nun die Rückstände so bedeutend geworden waren – οντα πολλα τῳ πληθει – daß ihre Einforderung einen neuen Aufruhr erregen konnte, that Aristomenes als Regent darauf Verzicht. Dieß war um so rathsamer, da auch die Priester ihre Zeit ersehen, gar nicht gezahlt und geliefert, oder die Gegenstände nicht, wie sie hätten sein sollen, geliefert hatten[5].

     49. Και τους εν ταις φυλακαις


L. 14.

απηγμενους[6] και τους εν αιτιαις οντας εκ πολλου χρονου απελυσε των εγκεκλημενων.) Die Worte, ἐκ πολλου χρονου, deuten, wie


  1. 13) L. 1. Α. 4. L. 2. Α. 7.
  2. 14) L. 29.
  3. 15) L. 29. Hadrian erließ den Provinzen Rückstände von 16 Jahren.
  4. 16) S. Einleit. §. 2ff.
  5. 17) L. 29. 30.
  6. 18) [152]
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Wilhelm Drumann: Historisch-antiquarische Untersuchungen über Aegypten. Universitätsbuchhandlung, Königsberg 1823, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Historisch-antiquarische_Untersuchungen_157.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)