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gesteht, dass er sie zu schwierig finde[1]. So fern es sich nur darum handelt, Worte in die Lücke zu setzen, worin der Sinn liegt, welchen die Priester nach dem Zusammenhange etwa ausdrücken konnten und wollten, und welche ihrer Art, sich auszudrücken, entsprechen[2], so ist gegen Porsons Vorschlag nichts einzuwenden.


L. 53.

 140. ..ις κατενιαυτον.)[3]
 141. Αυξουσι.)[4]
 142. Καθαπερ νομιμον εστιν.......)[5]


L. 54.

 143. ... τερεου λιθου.)[6] Der Sinn der Worte, welche in dieser Lücke standen, ist nicht zu verfehlen. Dieses στερεου λιθου, wofür Diodor in einem ähnlichen Falle σκληρου λ. setzt[7], beweist, dass von einem steinernen Denkmale die Rede war, wodurch der Beschluss zur allgemeinen Kunde und auf die Nachwelt gelangen sollte, und ein Blick auf den Rosetter Stein, einen schwarzen ägyptischen Basalt, giebt das Nähere[8]. Στηλη ist bei den Griechen der allgemein übliche Ausdruck für solche Steine, welche eine Inschrift zur Verewigung eines Ereignisses, eines Beschlusses und ganz vorzüglich eines Vertrages aufnehmen sollten, und von verschiedener Gestalt, keinesweges immer säulenartig, sondern meistens würfel- oder tafelförmig waren, Στηλαι,

  1. Eclairc. p. 105.
  2. Vgl. L. 52. A. 83. u. 85. L. 40. A. 104. und L. 50.
  3. Porson: [τα]ις κατενιαυτον.
  4. L. 38. A. 96.
  5. S. A. 143.
  6. Porson: (L. 53.) Καθαπερ νομιμον εστιν [τοδε ψηφισμα τουτο ἀναγραψαι εις στηλην μελ(L. 54.)ανος σ]τερεου λιθου.
  7. 1, 57.
  8. Einleit. §. 1.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Drumann: Historisch-antiquarische Untersuchungen über Aegypten. Universitätsbuchhandlung, Königsberg 1823, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Historisch-antiquarische_Untersuchungen_268.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)