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erklärte seinem Vater Folgendes, und verlangte seine Einwilligung.

Er könne mit gutem Gewissen keine Beischläferin halten, wenn ihm nicht gestattet würde, überall, wo er es nöthig erachte, zur Vermeidung alles Skandals die wahre Geschichte seiner Ehestreitigkeiten zu erzählen. Es müsse ihm erlaubt sein, zu sagen, dass er von seiner Frau verschiedene Gefälligkeiten und Karessen verlangt, wozu sich diese nicht habe bequemen wollen; sie sei vielmehr von ihm gelaufen, als er sie dazu zwingen wollen; darauf wäre eine Art von Ehesheidung beliebt, und dem Prinzen erlaubt worden, eine Konkubine zu halten, und zwar mit gutem Gewissen.

Diess ward bewilligt. Der Prinz lebte vergnügt mit seiner Mätresse, schrieb über ökonomische Gegenstände, bekam neue Skrupel, tröstete sich wieder, und trieb endlich des Unsinns so viel, dass man von ihm in Deutschland als einem zweiten EULENSPIEGEL sprach.

Unter diesen Umständen starb der alte Fürst (im August 1791) und sein Sohn folgte ihm in der Regierung.

Ich muss hier den Faden der Erzählung auf einen Augenblick abbrechen, und den Charakter der