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der Landesherr soll sich gegen die Bürgerschaft in aller Billigkeit finden lassen; der Fürst fragt aber: Was ist alle Billigkeit? Allso soll man immer vertraut sein mit jedem Bürger? Wunderbares, fatales Privilegium! Fürchterliche Strafen! Wie oft werden die nicht verwirkt? Der Fürst verlangte wirklich von seiner Regierung über die projektirte Abänderung dieses Privilegii, besonders aber über die Frage: wie die Einwilligung der ganzen Welt einzuholen? ein Gutachten. Der Stadtrath erklärte aber am Ende, dass er kein neues Privilegium verlangte, und sich mit dem alten begnügte.

Bald darauf liess der Fürst im ganzen Lande bekannt machen:

Dass er, so lange er lebte, von Niemand, weder rückständige, noch laufende, noch künftige Interessen nehmen wollte, weder von Kapitalien, noch von schuldigen Geldern, noch sonsten, ausser, was Armenkassen und Armengelder beträfe.

Seinen Räthen erklärte er:

Er hätte eine besondere Abneigung gegen ein festes Band zwischen Herrn und Diener. Es würde schon Manchem sauer genug, ein Eheband zu tragen. Was gäbe es, wenn Herr und Diener wie Eheleute aneinender geknüpft