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97 II. Absch. Gründe zur Möglichkeit der Erfahr. 97

wenn wir beweisen können: daß vermittelst ihrer allein ein Gegenstand gedacht werden kan. Weil aber in einem solchen Gedanken mehr als das einzige Vermögen zu denken, nemlich der Verstand beschäftiget ist, und dieser selbst, als ein Erkentnißvermögen, das sich auf Obiecte beziehen soll, eben so wol einer Erläuterung, wegen der Möglichkeit dieser Beziehung, bedarf: so müssen wir die subiective Quellen, welche die Grundlage a priori zu der Möglichkeit der Erfahrung ausmachen, nicht nach ihrer empirischen, sondern transscendentalen Beschaffenheit zuvor erwegen.

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 Wenn eine iede einzelne Vorstellung der andern ganz fremd, gleichsam isolirt, und von dieser getrent wäre, so würde niemals so etwas, als Erkentniß ist, entspringen, welche ein Ganzes verglichener und verknüpfter Vorstellungen ist. Wenn ich also dem Sinne deswegen, weil er in seiner Anschauung Mannigfaltigkeit enthält, eine Synopsis beylege, so correspondirt dieser iederzeit eine Synthesis und die Receptivität kan nur mit Spontaneität verbunden Erkentnisse möglich machen. Diese ist nun der Grund einer dreyfachen Synthesis, die nothwendiger Weise in allem Erkentniß vorkommt: nemlich, der Apprehension der Vorstellungen, als Modificationen des Gemüths in der Anschauung, der Reproduction derselben in der Einbildung und ihrer Recognition im Begriffe. Diese geben nun eine Leitung auf drey subiective Erkentnißquellen, welche selbst den Verstand und, durch diesen, alle Erfahrung

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 097. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_097.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)